Restnutzungsdauer Gutachten in Frankfurt am Main - kostenlose Ersteinschätzung
Ein Restnutzungsdauergutachten in Frankfurt am Main ermöglicht es Eigentümern, die Abschreibungsdauer (AfA) ihrer vermieteten Immobilie realistisch zu verkürzen – und dadurch jährlich Steuern zu sparen. Statt der pauschalen 50 Jahre kann ein fachlich begründetes Gutachten z. B. eine Restnutzungsdauer von nur 30 oder 25 Jahren ansetzen. Unsere Sachverständigen erstellen rechtssichere Gutachten nach § 7 Abs. 4 EStG – anerkannt vom Finanzamt.
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Steuervorteile sichern durch verkürzte Abschreibung in Frankfurt am Main
Ein Restnutzungsdauergutachten für Ihre Immobilie in Frankfurt am Main kann Ihre steuerliche Abschreibung spürbar verkürzen – oft auf 30 oder 15 Jahre. Das senkt Ihre Steuerlast und steigert Ihre jährliche Nachsteuerrendite. Besonders bei vermieteten Bestandsimmobilien ist das ein einfacher Hebel für mehr Netto vom Brutto.
Unsere Gutachten sind fundiert, finanzamttauglich und schnell erstellt. Jetzt kostenlose Ersteinschätzung erhalten!
Steuersparpotenzial nutzen – mit verkürzter Abschreibungsdauer in Frankfurt am Main
Als Vermieter in Frankfurt am Main können Sie Ihre Immobilie deutlich schneller abschreiben – und dadurch jedes Jahr bares Geld sparen. Anstelle der pauschalen 50 Jahre Nutzungsdauer erlaubt der Gesetzgeber eine verkürzte AfA, wenn Sie diese durch ein qualifiziertes Restnutzungsdauergutachten belegen.
Gerade bei älteren Immobilien – insbesondere mit Baujahr vor 2000 – ist eine reale Restnutzungsdauer von 25 bis 35 Jahren oft plausibel. Das Gutachten dient als offizieller Nachweis gegenüber dem Finanzamt und ermöglicht höhere Abschreibungen und spürbare Steuervorteile.
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Die Vorteile von Nutzungsdauer-Gutachten
Beispiele: Steuern sparen mit verkürzter Nutzungsdauer
Unsere Gutachten schaffen messbare Vorteile: Immobilienbesitzer sparen durch die reduzierte Nutzungsdauer jedes Jahr tausende Euro an Steuern. Ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt – wir zeigen Ihnen, wie Sie durch gezielte Abschreibungen Ihre Steuerlast deutlich senken können.
Objektwert: 200.000 €
Eigentumswohnung
- Neue Heizung (2023)
- keine weiteren Modernisierungen in den letzten 20 Jahren
Gebäudewert: 8.413.000 €
Mehrfamilienhaus
- Modernisierung der Heizungsanlage: 2016
- keine Außendämmung vorhanden
Gebäudewert: 2.906.000 €
Wohn- und Gewerbeobjekt
- Modernisierung des Innenausbaus der Gewerbeeinheit: 2023
Immobilienwert: 450.000 €
Wohnobjekt
- Modernisierung des Innenausbaus : 2023
Lars Kurjo
Immobiliengutachter nach
DIN ISO 17 0 24
Alles rund um das Nutzungsdauer Gutachten
Was ist ein Nutzungsdauergutachten?
Ein Nutzungsdauergutachten (auch Restnutzungsdauergutachten genannt) ist ein Gutachten zur Ermittlung der voraussichtlichen verbleibenden Nutzungsdauer einer Immobilie oder eines Gebäudes. Es wird insbesondere dann erstellt, wenn Zweifel an der technischen oder wirtschaftlichen Lebensdauer eines Gebäudes bestehen oder wenn diese von der üblichen amtlichen Schätzung abweicht.
Wann wird ein Nutzungsdauergutachten benötigt?
Ein Nutzungsdauergutachten ist besonders relevant bei:
- Steuerlichen Abschreibungen (§ 7 EStG): Wenn z. B. Investoren oder Eigentümer eine verkürzte Abschreibungsdauer beim Finanzamt geltend machen wollen.
- Immobilienbewertungen: Im Rahmen der Verkehrswertermittlung, speziell beim Ertragswertverfahren.
- Finanzierungen und Krediten: Banken fordern solche Gutachten manchmal zur Risikoabschätzung.
- Sanierungs- oder Umbauplanungen: Um zu klären, ob sich Maßnahmen lohnen.
Was sind Inhalte eines Nutzungsdauergutachtens in Frankfurt am Main?
Ein typisches Gutachten enthält:
- Eine Bestandsaufnahme des baulichen Zustands
- Bewertung der Bauqualität und Bauweise
- Feststellung von Schäden, Mängeln oder Modernisierungen
- Eine individuelle Einschätzung der Restnutzungsdauer (in Jahren)
- Dokumentation durch Fotos, Pläne und technische Daten
Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten in Frankfurt am Main?
In Frankfurt am Main kostet Sie das Restnutzungsdauergutachten pro Einheit und durchgeführt von unseren zertifizierten Gutachtern nur: 799,00 € netto zzgl. 19% Mehrwertsteuer = 950,81 € brutto.
Restnutzungsdauergutachten in Frankfurt am Main - häufige Fragen
In welchen Stadtteilen von Frankfurt am Main bieten Sie Restnutzungsdauergutachten an?
Wenn Sie ein Restnutzungsdauergutachten in Frankfurt am Main benötigen, sind wir in den folgenden Stadtteilen für Sie da: Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel, Westend, Nordend, Sachsenhausen, Bergen-Enkheim, Berkersheim, Bockenheim, Bonames, Bornheim, Dornbusch, Eckenheim, Eschersheim, Fechenheim, Flughafen, Frankfurter Berg, Gallus, Ginnheim, Griesheim, Gutleutviertel, Harheim, Hausen, Heddernheim, Höchst, Kalbach-Riedberg, Nied, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Niederrad, Niederursel, Oberrad, Ostend, Praunheim, Preungesheim, Riederwald, Rödelheim, Schwanheim, Seckbach, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach, Zeilsheim, Bankenviertel (Finanzdistrikt), Europaviertel (neues Stadtquartier im Gallus) und Nordweststadt.
Bieten Sie auch andere Immobiliengutachten in Frankfurt am Main und Umgebung an?
Unsere Gutachter arbeiten nicht nur in Frankfurt am Main, sondern auch im Umland. Gerne sind wir auch unter anderem in folgenden Regionen für Sie da: Hanau, Gießen, Marburg, Fulda, Rüsselsheim, Bad Homburg vor der Höhe, Wetzlar, Oberursel, Rodgau, Dreieich, Bensheim, Hofheim am Taunus, Maintal, Langen, Neu‑Isenburg, Limburg an der Lahn, Bad Vilbel, Dietzenbach, Viernheim, Mörfelden‑Walldorf, Bad Nauheim, Lampertheim, Bad Hersfeld, Taunusstein, Friedberg (Hessen), Griesheim, Mühlheim am Main, Rödermark, Hattersheim am Main, Kelkheim (Taunus), Heppenheim, Baunatal, Butzbach, Weiterstadt, Friedrichsdorf, Idstein, Pfungstadt, Obertshausen, Groß‑Gerau, Riedstadt, Gelnhausen, Bad Soden am Taunus, Dillenburg, Karben, Eschborn, Büdingen, Stadtallendorf, Flörsheim am Main, Groß‑Umstadt, Seligenstadt, Bruchköbel, Herborn und Nidderau und vielen mehr.
Bieten Sie Besichtigungen in Frankfurt am Main an und ist diese notwendig?
Ja, wir bieten Vor-Ort-Besichtigungen in Frankfurt am Main an, sie sind jedoch nicht zwingend erforderlich. In den meisten Fällen kann das Restnutzungsdauergutachten vollständig auf Basis Ihrer Unterlagen erstellt werden. Eine Besichtigung kann dennoch hilfreich sein, um bestimmte bauliche Merkmale besser zu bewerten.
Wenn Sie eine Vor-Ort-Besichtigung wünschen, kann diese für einen kleinen Aufpreis zur Aufwandsentschädigung hinzugebucht werden, auch nachträglich.