Allgemeine
Geschäftsbedingungen.
Stand: 13. März 2026 · Evalion GmbH / Gutachten.org
§ 1Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für
a) die Nutzung der Website und Plattform unter den Domains der Evalion GmbH, insbesondere evalion.net, evalion.org und gutachten.org,
b) die Registrierung und Nutzung eines Kundenkontos, sowie
c) alle Verträge über die Erstellung von Gutachten und sonstigen Leistungen zwischen der Evalion GmbH (nachfolgend „Evalion") und ihren Kunden.
„Leistungen" im Sinne dieser AGB sind sämtliche von Evalion angebotenen Gutachten, Bewertungsleistungen, Beratungsleistungen, Vermessungsleistungen sowie die Beschaffung, Erstellung oder Bereitstellung von Dokumenten, Daten oder sonstigen Arbeitsergebnissen.
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Für Unternehmer gelten ergänzend oder abweichend die in diesen AGB ausdrücklich als unternehmerbezogen gekennzeichneten Regelungen.
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Produktspezifische Leistungsbeschreibungen ergänzen diese AGB. Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
a) Individuelle Vereinbarung
b) Produktspezifische Leistungsbeschreibung
c) Diese AGB
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Evalion stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2Nutzung der Website und Plattform
Die Nutzung der Website zu Informationszwecken ist unentgeltlich.
Die Inhalte der Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen weder eine steuerliche noch eine rechtliche Beratung dar.
Evalion ist bemüht, die Plattform möglichst störungsfrei verfügbar zu halten. Ein Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit besteht jedoch nicht.
Sämtliche Inhalte der Website, insbesondere Texte, Layouts, Logos und Konzepte, sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist unzulässig.
§ 3Kundenkonto
Für bestimmte Funktionen kann die Registrierung eines Kundenkontos erforderlich sein.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die unter seinem Kundenkonto vorgenommen werden, sofern er die missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat.
Evalion ist berechtigt, Kundenkonten bei Verstößen gegen diese AGB oder bei Vorliegen eines sonstigen berechtigten Interesses vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei Missbrauchsverdacht, Gefährdung der Systemsicherheit, Wettbewerbsinteressen oder sonstigen erheblichen unternehmerischen Gründen.
§ 4Vertragsschluss über Leistungen
Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
Der Vertrag kommt zustande durch
a) ausdrückliche Auftragsbestätigung durch Evalion in Textform oder
b) Beginn der Leistungserbringung.
Die automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
Vertragspartner für die jeweiligen Leistungen ist grundsätzlich die Evalion GmbH, sofern im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder im Bestellprozess nicht ausdrücklich ein anderer Vertragspartner benannt wird. Evalion ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen qualifizierter Sachverständiger oder sonstiger Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
Soweit einzelne Leistungen ausdrücklich durch einen gesondert benannten Drittanbieter erbracht werden, kommt hinsichtlich dieser Leistungen ein unmittelbarer Vertrag zwischen dem Kunden und dem benannten Drittanbieter zustande.
§ 5Leistungsumfang und Abgrenzung
Art, Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gebuchten Produkts.
Soweit es sich um Bewertungs-, Gutachten- oder sonstige fachliche Leistungen handelt, werden diese nach den zum Zeitpunkt der Erstellung anerkannten fachlichen Standards und unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen erstellt.
Evalion schuldet die fachgerechte Erstellung der jeweiligen Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, steuerlichen oder sonstigen Erfolg.
Entscheidungen von Behörden, Gerichten oder sonstigen Dritten beruhen auf deren eigenständiger rechtlicher und tatsächlicher Würdigung des jeweiligen Einzelfalls. Eine Garantie für die Anerkennung von Arbeitsergebnissen durch Finanzbehörden, Gerichte oder sonstige Dritte wird nicht übernommen.
Soweit Leistungen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen oder Unterlagen erbracht werden, ist Evalion nicht verpflichtet, diese eigenständig auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen, soweit keine offensichtlichen Unstimmigkeiten erkennbar sind.
Bei der Erstellung von Gutachten kann Evalion auf Daten aus öffentlichen Registern, amtlichen Informationssystemen, Datenbanken, Marktanalysesystemen, Geoinformationssystemen sowie auf Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter zurückgreifen. Hierzu zählen insbesondere Bodenrichtwertsysteme, Daten der Gutachterausschüsse, Kataster- und Geodaten sowie Markt- und Vergleichsdaten aus externen Datenbanken.
Evalion darf grundsätzlich von der Richtigkeit solcher Daten ausgehen. Eine Haftung für deren Richtigkeit oder Aktualität besteht nur, soweit deren Unrichtigkeit offensichtlich war oder eine schuldhafte Verletzung fachlicher Prüfpflichten vorliegt.
Gutachten und Arbeitsergebnisse werden ausschließlich für den Auftraggeber und den im Auftrag genannten Zweck erstellt. Eine Weitergabe oder Verwendung durch Dritte erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung gegenüber Dritten wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst der Leistungsumfang keine steuerliche oder rechtliche Beratung sowie keine Vertretung gegenüber Behörden oder Gerichten.
§ 6Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Soweit eine Bestellung oder Mitwirkungshandlung erforderlich ist, hat der Kunde diese zu ermöglichen.
Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, führen zu einer angemessenen Verlängerung von Leistungsfristen.
Mehraufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben entsteht, kann dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 7Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisübersicht sowie der gebuchten Leistungsbeschreibung.
Die Zahlung kann erfolgen:
a) per Vorkasse,
b) per Zahlung nach Fertigstellung (Zahlungsziel: 14 Tage nach Zugang der Rechnung),
c) über externe Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) oder
d) per Überweisung.
Bei Wahl der Vorkasse beginnt die Leistungserbringung erst nach Zahlungseingang.
Bei Zahlung nach Fertigstellung wird das jeweilige Arbeitsergebnis oder die gebuchte Leistung nach Fertigstellung oder Bereitstellung übermittelt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Gegenüber Unternehmern behält sich Evalion vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) geltend zu machen.
Kündigt der Kunde einen Vertrag über eine werkvertragliche Leistung gemäß § 648 BGB, ist Evalion berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Es wird vermutet, dass Evalion sich 10 % der vereinbarten Vergütung als ersparte Aufwendungen anrechnen lassen muss, sofern nicht der Kunde nachweist, dass die tatsächlich ersparten Aufwendungen höher sind.
Wird eine Express-Bearbeitung als Zusatzleistung gebucht, ist der hierfür vereinbarte Zuschlag im Falle einer Kündigung oder eines Widerrufs nach Beginn der Bearbeitung nicht erstattungsfähig, sofern die priorisierte Bearbeitung bereits eingeleitet wurde.
§ 8Leistungszeit
Angaben zu Bearbeitungszeiten sind, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall als verbindliche Frist vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Ein Verzug tritt erst nach Ablauf einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist ein.
Sofern verbindliche Leistungsfristen vereinbart werden, beginnen diese
a) bei Vorkasse mit Zahlungseingang,
b) bei Zahlung nach Fertigstellung mit Vertragsschluss,
jedoch jeweils nicht vor vollständigem Eingang aller vom Kunden bereitzustellenden Unterlagen und Informationen.
Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von Evalion nicht zu vertretende Umstände berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.
§ 9Abnahme
Soweit es sich bei der gebuchten Leistung um eine werkvertragliche Leistung handelt, gilt das Werk als abgenommen, wenn
a) der Kunde die Abnahme ausdrücklich erklärt oder
b) der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt oder verwertet.
Unternehmer sind verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt das Werk insoweit als genehmigt.
Die gesetzlichen Mängelrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 10Änderungen und Ergänzungen nach Beauftragung
Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden nach Beauftragung stellen grundsätzlich eine gesondert zu vergütende Zusatzleistung dar, sofern die Änderung nicht auf einem von Evalion zu vertretenden Mangel beruht.
Soweit Änderungs- oder Ergänzungswünsche keine inhaltlichen oder bewertungsrelevanten Auswirkungen auf die geschuldete Leistung haben und nur geringfügige redaktionelle Anpassungen betreffen, können diese im Einzelfall aus Kulanz ohne zusätzliche Vergütung vorgenommen werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Führt eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung zu einem erheblichen zusätzlichen fachlichen oder zeitlichen Aufwand, ist Evalion berechtigt, hierfür eine pauschale Vergütung in Höhe von 149 EUR (inkl. MwSt.) zu verlangen, sofern der zusätzliche Aufwand nicht lediglich geringfügig ist.
Änderungen, die eine wesentliche Neubewertung, zusätzliche Ermittlungen oder eine erneute Besichtigung erforderlich machen, werden abhängig vom Bearbeitungsstand gesondert vergütet:
a) Ist das Arbeitsergebnis bereits fertiggestellt, gilt die Änderung regelmäßig als neuer Auftrag.
b) Erfolgt die Änderung während der laufenden Bearbeitung, ist Evalion berechtigt, die hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen oder Teilleistungen – insbesondere eine erneute Besichtigung – gesondert in Rechnung zu stellen.
Stellt sich nach Erstellung des Arbeitsergebnisses heraus, dass dem Gutachten unzutreffende, unvollständige oder nachträglich geänderte Informationen oder Unterlagen zugrunde lagen, begründet dies keinen Mangel der Leistung. Eine Anpassung oder Neubewertung erfolgt in diesem Fall nur gegen gesonderte Vergütung.
§ 11Beschaffung von Dokumenten und Daten
Soweit Evalion die Beschaffung von Dokumenten oder Daten schuldet, erfolgt dies auf Grundlage der bei Behörden oder sonstigen Stellen verfügbaren Informationen.
Evalion haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit von durch Dritte erstellten oder bereitgestellten Dokumenten oder Daten. Eine weitergehende Prüfungspflicht besteht nicht, soweit keine konkreten Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten vorliegen.
§ 12Optionale Zusatzleistungen
Der Kunde kann im Rahmen der Bestellung optionale Zusatzleistungen buchen. Art und Umfang ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Soweit Zusatzleistungen steuerliche oder rechtliche Leistungen umfassen, können diese durch hierzu befugte Dritte erbracht werden. In diesem Fall gelten ergänzend besondere Bedingungen, auf die im Bestellprozess hingewiesen wird.
Der Umfang solcher Zusatzleistungen ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Beschreibung. Eine darüberhinausgehende Betreuung ist nicht geschuldet.
Soweit Evalion im Zusammenhang mit steuerlichen Verfahren eine Kostenübernahme oder Prozessfinanzierung anbietet, erfolgt dies auf Grundlage gesonderter Bedingungen. Die steuerliche oder rechtliche Vertretung erfolgt in diesen Fällen ausschließlich durch hierzu befugte Berufsträger.
§ 13Mängelrechte
Bei werkvertraglichen Leistungen ist Evalion zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Für Unternehmer gilt: Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestehen nur nach Maßgabe von § 14 (Haftung).
Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet ist.
Gesetzliche Rechte bleiben im Übrigen unberührt.
§ 14Haftung
1. Unbeschränkte Haftung
Evalion haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
d) soweit eine Garantie ausdrücklich übernommen wurde.
2. Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Haftungshöchstgrenze
In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung von Evalion je Schadensfall, unabhängig von der Anzahl der Anspruchsberechtigten, insgesamt auf 1.000.000 EUR begrenzt.
Die Haftungshöchstgrenze gilt nicht in den in Absatz 1 genannten Fällen.
4. Ausschluss im Übrigen
Im Übrigen ist die Haftung von Evalion für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungsschäden oder sonstige Vermögensfolgeschäden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5. Keine Erfolgsgarantie
Soweit Leistungen auf Prognosen, Bewertungen oder Einschätzungen beruhen, insbesondere im Bereich der Immobilienbewertung oder steuerlichen Würdigung, wird kein bestimmter wirtschaftlicher oder steuerlicher Erfolg geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Haftung für Erfüllungsgehilfen
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Evalion.
§ 15Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den von Evalion erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum vertraglich vorgesehenen Zweck.
Eine Nutzung über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus, insbesondere eine gewerbliche Weiterveräußerung, Veröffentlichung oder systematische Weitergabe an Dritte, ist nur mit vorheriger Zustimmung von Evalion zulässig. Evalion haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass Arbeitsergebnisse außerhalb ihres vorgesehenen Zwecks oder durch Dritte verwendet oder weitergegeben werden.
Änderungen oder Bearbeitungen von Arbeitsergebnissen sind nur zulässig, soweit dadurch Inhalt und Aussage nicht verfälscht werden. Eine Haftung von Evalion für veränderte Fassungen ist ausgeschlossen.
Soweit Dokumente oder Daten von Dritten stammen (z. B. Behörden, öffentliche Register, externe Datenanbieter), erhält der Kunde nur die Nutzungsrechte, die Evalion selbst eingeräumt wurden.
§ 16Verjährung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme oder – soweit keine Abnahme vorgesehen ist – ab Bereitstellung der Leistung.
Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
§ 17Vertraulichkeit
Evalion behandelt sämtliche im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erlangten objekt- und kundenbezogenen Informationen vertraulich, soweit diese nicht öffentlich zugänglich sind.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Evalion ist berechtigt, vollständig anonymisierte und nicht auf eine konkrete Person oder ein konkretes Objekt zurückführbare Daten und Ergebnisse zu statistischen, wissenschaftlichen oder Marketingzwecken zu verwenden.
§ 18Verbraucherregelungen (Widerruf)
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung im Rahmen des Bestellprozesses gesondert zur Verfügung gestellt.
Der Verbraucher kann ausdrücklich verlangen, dass Evalion vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt.
Beginnt Evalion auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, ist der Verbraucher bei Widerruf zum Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen verpflichtet.
Der Wertersatz bemisst sich nach dem objektiven Leistungsfortschritt im Verhältnis zum vereinbarten Gesamtpreis. Maßgeblich sind insbesondere bereits durchgeführte Besichtigungen, erbrachte Analysen und Berechnungen, erstellte Gutachtenbestandteile oder sonstige erbrachte Teilleistungen.
Bei vollständiger Erbringung einer Dienstleistung oder Werkleistung erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
§ 19Datenschutz
Evalion verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Einzelheiten zur Art, zum Umfang und zu den Zwecken der Datenverarbeitung ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen, die auf den Websites der Evalion GmbH in ihrer jeweils geltenden Fassung abrufbar sind und dem Kunden im Rahmen des Bestellprozesses zur Verfügung gestellt werden.
Soweit dies zur Durchführung eines Auftrags erforderlich ist, ist Evalion berechtigt, die vom Kunden übermittelten Daten an mit der Leistungserbringung beauftragte Dritte weiterzugeben. Dies umfasst insbesondere unabhängige Sachverständige oder sonstige Partnerunternehmen, die in die Bearbeitung des Auftrags eingebunden sind.
Der Kunde versichert, zur Übermittlung der im Rahmen des Auftrags bereitgestellten Daten, Unterlagen und Objektinformationen berechtigt zu sein.
§ 20Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Weitere Rechtsdokumente