Gutachtendurchsetzen &Steuerersparnis sichern
Viele Anbieter liefern nur das Gutachten. Wir begleiten Sie bis zur steuerlichen Anerkennung beim Finanzamt.

Viele Anbieter liefern ein
Gutachten.
Wir begleiten den gesamten Prozess.
Ihr Gutachten ist nur der erste Schritt. Entscheidend ist, dass die ermittelte Abschreibung auch tatsächlich vom Finanzamt anerkannt wird.
Genau hier lassen viele Anbieter ihre Kunden allein. Bei Gutachten.org begleiten wir Sie auf Wunsch durch den gesamten Prozess gegenüber dem Finanzamt – von der Erstellung des Gutachtens bis zur finalen steuerlichen Anerkennung.
Erstellung des Gutachtens
durch zertifizierte Sachverständige
Steuerliche Plausibilisierung
durch Anwälte & Steuerberater von EVATAX & Legal
Unterstützung bei Rückfragen
des zuständigen Finanzamts
Fachliche Stellungnahmen
durch den Gutachter
Einspruchsverfahren
bei abweichenden Bescheiden
Klageerhebung
vor dem Finanzgericht
Zertifizierte Gewissheit
So stellen wir sicher, dass Ihr Gutachten nicht nur erstellt, sondern auch nachvollziehbar beim Finanzamt vertreten werden kann.
Gutachtenerstellung
Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen Ihr Gutachten zur Kaufpreisaufteilung oder Restnutzungsdauer.
Steuerliche Plausibilierung
Auf Wunsch prüfen die Experten unserer Partnerkanzlei EVATAX & Legal das Gutachten zusätzlich und erstellen ein steuerliches Begleitschreiben für das Finanzamt. Diese zusätzliche Prüfung kann helfen, Rückfragen oder Anpassungen bereits im Vorfeld zu reduzieren.
Einreichung beim Finanzamt
Rückfragen oder Anpassungen
Falls das Finanzamt Rückfragen stellt oder Anpassungen vornimmt, unterstützen unsere Gutachter Sie mit fachlichen Erläuterungen und Stellungnahmen zum Gutachten.
Einspruch
Sollte das Finanzamt dennoch von den Gutachtenwerten abweichen, kann unsere Partnerkanzlei EVATAX & Legal den Einspruch übernehmen und die Kommunikation mit dem Finanzamt führen.
Klageverfahren
Sollte auch im Einspruch keine Einigung erzielt werden, kann EVATAX eine Klage vor dem Finanzgericht prüfen und begleiten.
Akzeptanz
So begleiten wir Sie von der Bewertung bis zur Anerkennung
Unser Full-Service-Ansatz begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der Gutachtenerstellung bis zur finalen Akzeptanz durch das Finanzamt.
Zertifizierte Expertise & Partner




Auch das beste Gutachten garantiert keine automatische Anerkennung.
Entgegen dem, was vielerorts versprochen wird, gibt es selbst mit dem methodisch saubersten Gutachten keine Anerkennungsgarantie.
Kein seriöser Anbieter kann Ihnen dies versprechen. Oft handelt es sich schlicht um eine fachliche Auseinandersetzung über Bewertungsmethoden oder Annahmen. Oder die Verwendung überholter Prüfstandards durch die Finanzämter.
Wir lassen Sie nicht allein.
Was wir Ihnen allerdings versprechen können ist, dass wir Sie in diesem Prozess nicht allein lassen. Eine Ablehnung bedeutet nicht das Ende und bedeutet auch nicht zwangsläufig, dass Ihr Gutachten falsch ist.
- 01Rückfragen des Finanzamts
- 02Fachliche Stellungnahmen
- 03Beanstandungs-Management
EVATAX & Legal
Auf Wunsch übernimmt unsere Partnerkanzlei die Kommunikation. Bei Bedarf werden Einspruch oder Klage vor dem Finanzgericht erhoben.
Ihr Recht auf Abschreibung.
So stellen wir sicher, dass wir Ihre Abschreibung verteidigen und Ihr Recht durchsetzen. Wir können keine Anerkennung garantieren –
aber wir lassen Sie in diesem Prozess nicht allein.
Warum Finanzämter
Gutachten hinterfragen.
Nicht jede Ablehnung bedeutet ein fehlerhaftes Gutachten.Viele dieser Punkte lassen sich durch eine konsequente fachliche Stellungnahme oder präzise Erläuterungen klären.
Finanzämter greifen bei der Prüfung oft auf typisierende, pauschale Vergleichswerte zurück (starre AfA). Ein Gutachten hingegen bereitet die Werte substanzspezifisch auf.
Unterschiedliche
Bewertungsannahmen
Rückfragen
zur Methodik
Pauschale Vergleichswerte
der Finanzverwaltung
Fehlende Erläuterungen
bei Einreichung
Finanzamt erkennt Gutachten nicht an?
Wir begleiten Ihren Einspruch.
Das Finanzamt hat Ihr Gutachten abgelehnt oder ist zu einer abweichenden Entscheidung gekommen? Unsere Partnerkanzlei EVATAX & Legal unterstützt Sie souverän und auf Wunsch bei jedem Schritt.
Die Bündelung von Gutachter-Expertise und spezialisierter Rechtsberatung sichert die Anerkennung Ihrer verkürzten Restnutzungsdauer.
Steuerbescheid prüfen
Eingehende Prüfung der Ablehnungsgründe.
Strategie entwickeln
Individuelle Einspruchsstrategie.
Einspruch einlegen
Fristgerechte Einreichung & Vertretung.
Kommunikation
Direkte Korrespondenz mit der Behörde.
Handeln Sie jetzt. Fristen beachten.
Kostenlose Ersteinschätzung zur Aussicht auf Erfolg Ihres Einspruchs.

Christoph Eismann
Warum viele Gutachten
Probleme bekommen.
Nicht weil sie fachlich falsch sind –
sondern weil die Begleitung fehlt:
Die Ergebnisse werden ohne die notwendige verfahrensrechtliche Einordnung gemäß EStG eingereicht.
Fachliche Rückfragen des Finanzamts werden oft unpräzise oder ohne fachkundige Unterstützung beantwortet.
Die angewandten Bewertungsmethoden werden im Steuerbescheid-Verfahren nicht ausreichend proaktiv erläutert.
Genau hier setzen wir an.
Beratung buchenUnsere Unterstützung im Detail.
Fachliche Unterstützung durch den Gutachter
Wenn Rückfragen zum Gutachten entstehen, unterstützt der Sachverständige mit:
Fachliche Erläuterungen zum Gutachten
Stellungnahmen zum Bewertungsverfahren
Unterstützung bei der Argumentation gegenüber dem Finanzamt
Die Kommunikation mit dem Finanzamt erfolgt dabei in der Regel durch den Steuerpflichtigen selbst.
Steuerliche und rechtliche Unterstützung
Auf Wunsch kann unsere Partnerkanzlei EVATAX & Legal unterstützen:
Steuerliche Prüfung des Bescheids
Entwicklung einer Einspruchsstrategie
Kommunikation mit dem Finanzamt
Vertretung im Einspruchsverfahren
Vertretung im Finanzgerichtsverfahren (optional)
Sollte der Einspruch keinen Erfolg haben, kann eine Klage vor dem Finanzgericht geprüft werden. Diese erfolgt durch EVATAX und wird individuell abgestimmt.
Wann lohnt sich ein
Einspruch?
Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn das Finanzamt von den Gutachtenwerten abweicht. Hier sind die häufigsten Fälle, in denen sich ein Einspruch lohnt.
Finanzamt reduziert Gebäudeanteil
Finanzamt erkennt Restnutzungsdauer nicht an
Finanzamt setzt eigene Kaufpreisaufteilung an
Finanzamt ignoriert Gutachten teilweise
Kosten & Optionen.
In vielen Fällen werden Gutachten zur Kaufpreisaufteilung oder Restnutzungsdauer vom Finanzamt anerkannt.
Unterstützung durch Gutachter
beim Gutachten
Steuerliche Plausibilisierung
EVATAX & Legal Begleitschreiben
Einspruchsübernahme
Vertretung durch EVATAX & Legal
Klageverfahren
20 % der AfA-Differenz (3 Jahre)
Vertretung durch EVATAX & Legal
Nutzen Sie Ihre Steuerersparnis sofort – statt erst mit der Steuererklärung.
Ihr Gutachten liegt bereits vor? Dann müssen Sie nicht bis zur nächsten Steuererklärung warten.
Über einen Lohnsteuerermäßigungsantrag können Sie Ihre Steuerersparnis direkt monatlich über Ihr Gehalt nutzen – und verbessern so sofort Ihre Liquidität.
Jeder Monat ohne Antrag bedeutet: verschenkte Ersparnis.
EVATAX & Legal
Zusammen bilden wir ein starkes Team für die Durchsetzung Ihrer AfA-Ziele und Steuerstrategien vor den Finanzbehörden.

Rolf Mählmann
Steuerberater
Christoph Eismann
Steuerberater
Nicholas Bethge
JuristHäufige
Fragen.
Alles was Sie über AfA-Verteidigung, Kosten, Ablauf und Anerkennung durch Banken und Behörden wissen müssen.
Finanzamt & Anerkennung
In vielen Fällen werden Gutachten zur Kaufpreisaufteilung oder Restnutzungsdauer vom Finanzamt direkt anerkannt. Allerdings gibt es keine automatische Anerkennungspflicht. Finanzämter können einzelne Annahmen oder Bewertungsansätze prüfen und gegebenenfalls hinterfragen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das Gutachten fehlerhaft ist. Häufig handelt es sich um eine fachliche Diskussion über Bewertungsmethoden oder steuerliche Einordnung einzelner Faktoren. In solchen Fällen können fachliche Erläuterungen oder zusätzliche Stellungnahmen des Gutachters helfen, offene Punkte zu klären.
Wenn das Finanzamt vom Gutachten abweicht oder eigene Werte ansetzt, erhalten Sie zunächst einen entsprechenden Steuerbescheid. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch eingelegt werden. Unsere Sachverständigen unterstützen Sie in solchen Fällen mit fachlichen Erläuterungen oder Stellungnahmen zum Gutachten. Auf Wunsch kann unsere Partnerkanzlei EVATAX & Legal den Einspruch übernehmen und Sie im Verfahren gegenüber dem Finanzamt vertreten.
Nein. Eine abweichende Einschätzung des Finanzamts bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Gutachten fehlerhaft ist. Oft handelt es sich lediglich um unterschiedliche Bewertungsansätze oder um Rückfragen zur Methodik. Viele dieser Punkte lassen sich durch fachliche Erläuterungen des Gutachters oder eine zusätzliche steuerliche Einordnung klären.
Ein Einspruch kann insbesondere sinnvoll sein, wenn: das Finanzamt den Gebäudeanteil reduziert, die Restnutzungsdauer nicht anerkannt wird, eine eigene Kaufpreisaufteilung angesetzt wird, oder das Gutachten teilweise ignoriert wird. In solchen Fällen kann eine Prüfung des Steuerbescheids sinnvoll sein.
Einspruch & Begleitung
Nicht in jedem Fall. Zunächst sollte geprüft werden, warum das Finanzamt vom Gutachten abweicht. Manchmal lassen sich offene Fragen bereits durch eine fachliche Stellungnahme oder zusätzliche Erläuterung klären. Wenn jedoch ein Steuerbescheid ergangen ist, der vom Gutachten abweicht, kann ein Einspruch sinnvoll sein, um Ihre steuerliche Abschreibung zu sichern.
Grundsätzlich können Sie selbst Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen. Alternativ kann ein Steuerberater oder Rechtsanwalt Sie im Einspruchsverfahren vertreten. Auf Wunsch übernimmt unsere Partnerkanzlei EVATAX & Legal die Prüfung des Bescheids, die Entwicklung einer Einspruchsstrategie sowie die Kommunikation mit dem Finanzamt.
Ja. Wenn das Finanzamt Rückfragen zum Gutachten stellt, unterstützen unsere Sachverständigen mit fachlichen Erläuterungen und Stellungnahmen. Dabei wird das Bewertungsverfahren erläutert und die Herleitung der Gutachtenwerte nachvollziehbar dargestellt.
Ja. Optional bieten wir eine steuerliche Plausibilisierung des Gutachtens durch unsere Partnerkanzlei EVATAX & Legal an. Dabei wird das Gutachten aus steuerlicher Sicht geprüft und auf Wunsch ein Begleitschreiben für das Finanzamt erstellt. Diese zusätzliche Prüfung kann helfen, Rückfragen oder Anpassungen durch das Finanzamt bereits im Vorfeld zu reduzieren.
Sollte im Einspruchsverfahren keine Einigung erzielt werden, kann unsere Partnerkanzlei EVATAX & Legal auf Wunsch auch eine Klage vor dem Finanzgericht prüfen und begleiten. Die konkrete Vorgehensweise wird dabei individuell abgestimmt.
Wenn Sie Ihr Gutachten bei uns bestellt haben, ist die fachliche Unterstützung durch den Gutachter bei Rückfragen zum Gutachten bereits im Gutachten inbegriffen. Zusätzliche steuerliche oder rechtliche Leistungen – etwa eine steuerliche Plausibilisierung oder die Übernahme eines Einspruchs – können optional über unsere Partnerkanzlei EVATAX & Legal beauftragt werden.
Ja. Unser Service endet nicht mit der Erstellung des Gutachtens. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch im weiteren Verfahren gegenüber dem Finanzamt – etwa bei Rückfragen, fachlichen Stellungnahmen oder im Einspruchsverfahren.




