
Professionelles
Kurzgutachten
zur Immobilienbewertung.
Kompakte, fachgerechte Marktwertermittlung von zertifizierten Sachverständigen – anerkannt bei Banken, Behörden und Gerichten.




Was ist ein
Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten ist eine fachgerechte Marktwertermittlung durch einen zertifizierten Sachverständigen – kompakter als ein Vollgutachten, aber deutlich belastbarer als Online-Bewertungen.
Zertifizierte Qualität
Erstellt nach ISO/IEC 17024 von zertifizierten Sachverständigen – anerkannt bei Banken, Behörden und Institutionen.
Kompakte Analyse
Präzise Wertermittlung ohne Vollgutachten-Umfang – ideal für private und steuerliche Zwecke.
Präzise Methodik
Basierend auf ImmoWertV-konformen Verfahren – Vergleichswert, Ertragswert oder Sachwert je nach Objekttyp.
Wann brauche ich ein
Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn Sie eine fachlich fundierte Marktwerteinschätzung benötigen, ohne den vollen Aufwand eines Verkehrswertgutachtens.
Heirat & Eheverträge
Beim Güterstand oder Ehevertrag schützen Sie Ihr Immobilienvermögen mit einem unabhängigen, anerkannten Kurzgutachten.
Private Erbteilung
Gerechte Aufteilung von Immobilienvermögen unter Erben – ohne Streit, mit belastbarer Grundlage.
Kauf & Verkauf
Fairen Marktpreis kennen und sicher verhandeln.
Vermögensübersicht
Aktuellen Immobilienwert für Ihre Bilanz oder Planung.
Schenkungsplanung
Wertermittlung für Schenkungen an Familienmitglieder.
Portfolio-Check
Regelmäßige Neubewertung Ihres Immobilienportfolios.
Wie wird der Marktwert
berechnet?
Die Wahl des Bewertungsverfahrens richtet sich nach Objekttyp, Nutzung und Datenverfügbarkeit – strikt nach den Vorgaben der ImmoWertV.
Bewertung anhand vergleichbarer Verkäufe in der Region. Ideal für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Baugrundstücke.
Wertermittlung auf Basis der erzielbaren Mieterträge. Eingesetzt bei Mietwohnhäusern, Gewerbeimmobilien und Renditeobjekten.
Ermittlung des Wertes anhand der Herstellungskosten. Geeignet für eigengenutzte Objekte, Sonderobjekte und Betriebsgebäude.
Alle Verfahren basieren auf der ImmoWertV und sind bei Finanzämtern sowie Banken anerkannt.
Ablauf eines
Kurzgutachten.
Von der ersten Anfrage bis zum fertigen Gutachten – einfach, transparent und ohne unnötige Wartezeit.
Unverbindliche Anfrage
Beschreiben Sie Ihre Immobilie und Ihren Bewertungsbedarf – kostenlos und in unter 2 Minuten.
Angebot erhalten
Sie erhalten innerhalb von 24–48 Stunden ein individuelles Angebot mit transparenter Preisangabe.
Objektbesichtigung
Je nach Objekt führt unser Sachverständiger eine Vor-Ort-Besichtigung durch – optional buchbar.
Analyse & Erstellung
Ihr Kurzgutachten wird datenbasiert nach ImmoWertV erstellt und intern qualitätsgeprüft.
Gutachtenversand
Sie erhalten Ihr rechtskonformes Kurzgutachten als digitales PDF – zur direkten Vorlage.
Kosten für ein
Kurzgutachten.
Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab. Wir erstellen Ihnen nach der Ersteinschätzung ein individuelles, transparentes Angebot – orientiert am tatsächlichen Aufwand Ihrer Immobilie.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?
Nach Sichtung Ihrer Objektdaten erhalten Sie ein faires Festpreis-Angebot ohne versteckte Nebenkosten.
Kurzgutachten vs.
Vollgutachten.
Wir unterscheiden zwischen der kompakten Wertermittlung für private Zwecke und dem vollumfänglichen Verkehrswertgutachten.
Kurzgutachten
Markteinschätzung
"Die effiziente Lösung für eine schnelle und präzise Wertermittlung bei privaten Anlässen."
Kompakte Marktanalyse
auf ca. 15–25 Seiten
Standardform-Gutachten
wesentliche Faktoren im Fokus
Berechnung nach ImmoWertV
amtlich anerkannte Verfahren
Bilddokumentation
wesentliche Merkmale
Welches Gutachten
passt zu mir?
Wählen Sie das passende Format für Ihren Anlass. Von der kompakten Ersteinschätzung bis zum gerichtsverwertbaren Vollgutachten.
Kurzgutachten
Kompakte Marktwertermittlung für private Zwecke, Kauf/Verkauf oder interne Vermögensübersicht.
Verkehrswertgutachten
Rechtskonformes Vollgutachten nach § 194 BauGB für Scheidung, Erbschaftsteuer und Behörden.
Restnutzungsdauergutachten
Steueroptimierung durch verkürzten Abschreibungszeitraum – anerkannt vom Finanzamt.
Kaufpreisaufteilung
Korrekte Aufteilung von Kaufpreis auf Grund und Boden – maximiert steuerliche Abschreibung.
Benötigte
Unterlagen.
Für ein präzises Kurzgutachten benötigen wir einige grundlegende Dokumente. Wir unterstützen Sie aktiv bei der Beschaffung fehlender Unterlagen.
Grundbuchauszug
Aktueller Grundbuchauszug des Objektes (nicht älter als 3 Monate).
Flurkarte / Lageplan
Amtliche Flurkarte oder Lageplan des Grundstücks.
Baupläne / Grundrisse
Grundrisse, Schnitte und Ansichten – möglichst maßstäblich.
Wohnflächenberechnung
Bestehende Wohnflächenberechnung nach WoFlV oder DIN 277.
Mietverträge
Bei vermieteten Objekten: aktuelle Mietverträge und Mietübersichten.
Energieausweis
Gültiger Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis).
Fehlende Unterlagen beschaffen wir auf Wunsch gerne direkt bei den zuständigen Behörden für Sie.
Häufige Fragen.
Alles was Sie über das Kurzgutachten, Kosten, Ablauf und rechtliche Anerkennung wissen müssen.
Ein Kurzgutachten ist eine fachgerechte Marktwertermittlung durch einen zertifizierten Sachverständigen. Es ist kompakter als ein Vollgutachten, aber deutlich belastbarer als Online-Bewertungen – ideal für private und steuerliche Zwecke.
Ein Kurzgutachten reicht für private Transaktionen, Vermögensplanung, Erbschaften unter Familienmitgliedern und Finanzierungsgespräche. Für gerichtliche Verfahren, Scheidung oder behördliche Verfahren ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich.
Ja, in vielen Fällen akzeptieren Banken und Sparkassen Kurzgutachten unserer zertifizierten Sachverständigen als Grundlage für Finanzierungsgespräche. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrem Kreditinstitut.
Nach Eingang aller Unterlagen und einem Besichtigungstermin (falls gewünscht) erhalten Sie Ihr Kurzgutachten in der Regel innerhalb von 5–10 Werktagen. Expressbearbeitung ist auf Anfrage möglich.
Ein Kurzgutachten beginnt ab 1.252 € netto. Der genaue Preis hängt von Immobilienart, Größe, Komplexität und optionalen Zusatzleistungen wie einer Vor-Ort-Besichtigung ab. Sie erhalten nach der Ersteinschätzung ein individuelles Angebot.
Das Kurzgutachten ist kompakter und preiswerter, eignet sich aber nicht für alle rechtlichen Verfahren. Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist gerichtsfest und für Scheidung, Erbschaftsteuer oder behördliche Verfahren erforderlich.
ProfessionellesKurzgutachten zurImmobilienbewertung
Effiziente Immobilienbewertung für private Zwecke,
Erbschaftsplanung oder Vermögensübersichten.

