Nutzungsdauergutachten – jetzt Restnutzungsdauer prüfen und Steuern sparen
Kostenfreie Ersteinschätzung für Eigentümer und Investoren
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Abschreibung optimieren & Steuerlast senken: Wer die Restnutzungsdauer seiner Immobilie korrekt ermitteln lässt, kann seine Abschreibungen deutlich erhöhen – und dadurch jährlich bares Geld sparen.
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Individuelle Gutachten mit höchster Qualität: Unsere Gutachten werden von zertifizierten Sachverständigen (DIN ISO/IEC 17024) erstellt, plausibilisiert und erfüllen alle Anforderungen für die Anerkennung durch das Finanzamt.
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Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern und prüfen lassen, ob Sie von einer kürzeren Restnutzungsdauer profitieren können.

Lars Kurjo
Immobiliengutachter nach
DIN ISO 17 0 24
Weniger Steuern zahlen – mehr Netto pro Jahr sichern
Schneller abschreiben dank verkürzter Restnutzungsdauer
In Deutschland werden die meisten vermieteten Immobilien pauschal über 50 Jahre abgeschrieben – obwohl viele Gebäude tatsächlich eine deutlich kürzere Restnutzungsdauer haben. Genau hier setzt unser Nutzungsdauergutachten an:
Mit einer plausibilisierten und fundierten Einschätzung der tatsächlichen Restnutzungsdauer können Sie Ihre Abschreibungen spürbar erhöhen – und damit jedes Jahr mehr Geld in der Tasche behalten.
Unsere nach DIN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellen die Gutachten so, dass sie steuerlich anerkannt und reibungslos beim Finanzamt eingebracht werden können.
➡️ Jetzt kostenfrei prüfen lassen, ob auch bei Ihrer Immobilie eine kürzere Restnutzungsdauer möglich ist.
Steuerliche Abschreibung optimieren – mit Nachweis der verkürzten Restnutzungsdauer
Viele Immobilienbesitzer schreiben ihre Gebäude nach dem Standardmodell über 50 Jahre ab – das entspricht nur 2 % jährlich. Doch gerade bei älteren Immobilien, insbesondere solchen mit Baujahr vor 2000, ist die tatsächliche Lebensdauer oft deutlich kürzer.
Mit einem Nutzungsdauergutachten als Nachweis der verkürzten Restnutzungsdauer können Sie Ihre Abschreibung gesetzeskonform beschleunigen – und dadurch Jahr für Jahr spürbare Steuervorteile realisieren.
Lassen Sie jetzt kostenfrei prüfen, ob auch Ihre Immobilie von einer kürzeren Restnutzungsdauer profitiert.
Was ist ein Nutzungsdauergutachten – und warum lohnt es sich?
Steuervorteile sichern durch den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer
Wenn Sie eine vermietete Immobilie besitzen, können Sie die Anschaffungskosten des Gebäudes jährlich abschreiben. Standardmäßig geht der Gesetzgeber dabei von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren aus – das bedeutet 2 % Abschreibung pro Jahr. Doch: Diese Pauschale gilt nicht in jedem Fall.
Gerade bei älteren Immobilien (z. B. Baujahr vor 2000) ist die tatsächliche Restnutzungsdauer oft deutlich kürzer. Und genau hier kommt das Nutzungsdauergutachten ins Spiel – auch bekannt als „Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer“.
Mit einem solchen Gutachten können Sie gegenüber dem Finanzamt belegen, dass Ihre Immobilie schneller an Wert verliert – und damit auch schneller steuerlich abgeschrieben werden darf. Das erhöht die jährliche Abschreibung, senkt Ihre Steuerlast und steigert Ihren laufenden Cashflow als Vermieter.
Was kostet ein Nutzungsdauergutachten?
Faire Pauschale – keine versteckten Zusatzkosten: Bei uns kostet ein Nutzungsdauergutachten pauschal 950,00 € brutto (798,32€ netto) – ganz gleich, ob es sich um eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus handelt.
Größe, Zimmeranzahl oder Wohnfläche spielen keine Rolle. Anders als viele andere Anbieter erheben wir keine variablen oder intransparenten Zusatzgebühren.
Außnahme: optional können Vor-Ort-Besichtigungen durchgeführt werden – diese sind nicht zwingend erforderlich – das Gutachten kann auch zunächst ohne Besichtigung erstellt und beim Finanzamt eingereicht werden. Bei Bedarf kann eine Besichtigung später nachgeholt werden, z. B. bei Rückfragen der Behörde.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern
Optimieren Sie Ihre Steuerlast mit einer angepassten Nutzungsdauer Ihrer Immobilie. Unsere Experten prüfen kostenlos Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen konkrete Sparpotenziale. Sichern Sie sich jetzt Ihre unverbindliche Erstberatung und holen Sie mehr aus Ihrer Immobilie heraus.
Beispiele: Steuern sparen mit verkürzter Nutzungsdauer
Unsere Gutachten schaffen messbare Vorteile: Immobilienbesitzer sparen durch die reduzierte Nutzungsdauer jedes Jahr tausende Euro an Steuern. Ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt – wir zeigen Ihnen, wie Sie durch gezielte Abschreibungen Ihre Steuerlast deutlich senken können.
Objektwert: 200.000 €
Eigentumswohnung
- Neue Heizung (2023)
- keine weiteren Modernisierungen in den letzten 20 Jahren
Gebäudewert: 8.413.000 €
Mehrfamilienhaus
- Modernisierung der Heizungsanlage: 2016
- keine Außendämmung vorhanden
Gebäudewert: 2.906.000 €
Wohn- und Gewerbeobjekt
- Modernisierung des Innenausbaus der Gewerbeeinheit: 2023
Immobilienwert: 450.000 €
Wohnobjekt
- Modernisierung des Innenausbaus : 2023
Alles rund um das Nutzungsdauer Gutachten und AfA
Was versteht man unter Nutzungsdauer?
Unter der Nutzungsdauer versteht man die Zeitspanne, während der ein Vermögenswert (z.B. ein Gebäude oder eine Maschine) voraussichtlich genutzt werden kann und dabei einen wirtschaftlichen Nutzen erbringt. Es handelt sich also um die Lebensdauer im ökonomischen Sinne, in der der Wert des Gegenstands durch Gebrauch und Alterung nach und nach aufgezehrt wird. In Buchführung und Steuerrecht dient die Nutzungsdauer dazu, Abschreibungen zu planen: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden über diesen Zeitraum verteilt abgeschrieben. Bei Immobilien entspricht die typisierte Nutzungsdauer dem gesetzlichen Abschreibungszeitraum (zum Beispiel 50 Jahre bei Wohngebäuden), sofern keine abweichende tatsächliche Nutzungsdauer nachgewiesen wird. Allgemein gesagt bezeichnet die Nutzungsdauer die Anzahl der Jahre, in denen ein Wirtschaftsgut sinnvoll einsetzbar ist, bevor es ersetzt oder grundlegend erneuert werden muss.
Wie berechnet man die Nutzungsdauer?
Die Nutzungsdauer eines Vermögenswerts wird in der Praxis nicht durch eine einfache Formel, sondern durch Schätzung auf Basis von Richtwerten und Erfahrungswerten ermittelt. Für Immobilien existieren beispielsweise normative Gesamtnutzungsdauern – oft rechnet man bei einem Wohnhaus mit rund 80 Jahren als wirtschaftliche Lebensdauer – und von dieser werden das Baujahr bzw. das Alter des Gebäudes abgezogen, um die (Rest-)Nutzungsdauer abzuschätzen. Für andere Anlagegüter (wie Maschinen, Fahrzeuge oder Geräte) gibt es Abschreibungstabellen des Bundesfinanzministeriums (AfA-Tabellen), die für jede Güterart einen typischen Abschreibungszeitraum vorgeben (z.B. wird ein Computer über etwa 3 Jahre abgeschrieben, ein Pkw über 6 Jahre etc.). Die Berechnung läuft daher auf eine fundierte Schätzung hinaus: Man bestimmt den Zeitraum, in dem das Objekt voraussichtlich wirtschaftlich genutzt werden kann, basierend auf solchen Richtlinien und dem Zustand des Objekts. Dieser Zeitraum wird dann als Nutzungsdauer angesetzt und dient etwa dazu, die jährliche Abschreibung bzw. den Wertverzehr gleichmäßig zu verteilen.
Wer legt die Nutzungsdauer fest?
Die Festlegung der Nutzungsdauer erfolgt häufig durch gesetzliche Vorgaben oder behördliche Richtlinien. Für steuerliche Zwecke legt der Gesetzgeber bzw. die Finanzverwaltung typisierte Nutzungsdauern fest – beispielsweise wird für Wohngebäude per Gesetz eine Abschreibungsdauer von 50 Jahren zugrunde gelegt (bei älteren Baujahren vor 1925: 40 Jahre). Diese Vorgaben dienen als Standard, solange nichts Abweichendes nachgewiesen wird. Ein Eigentümer kann in besonderen Fällen jedoch eine abweichende (meist kürzere) Nutzungsdauer ansetzen lassen, muss dies aber durch einen Sachverständigen plausibel nachweisen. In der Praxis kommen die Rahmenwerte also von staatlicher Seite (Gesetze, AfA-Tabellen), während im Einzelfall durch Gutachten eines Sachverständigen die tatsächlich angemessene Nutzungsdauer bestimmt werden kann.
Wie lange ist die Nutzungsdauer eines Grundstücks?
Ein Grundstück an sich hat keine begrenzte Nutzungsdauer, da es – anders als ein Gebäude – keiner Abnutzung unterliegt. Grund und Boden nutzen sich nicht ab und können theoretisch unbegrenzt genutzt werden. Aus diesem Grund sieht das deutsche Steuerrecht keine planmäßige Abschreibung für Grundstücke vor. In der Praxis betrachtet man bei Immobilien daher Gebäude und Grundstück separat: Das Gebäude besitzt eine begrenzte Nutzungsdauer und wird über diese Zeit abgeschrieben, während das Grundstück zeitlich „endlos“ nutzbar ist. Nur im Falle einer dauerhaften Wertminderung (z.B. durch extreme Umweltschäden oder Lageverschlechterungen) käme ausnahmsweise eine außerplanmäßige Abschreibung des Grundstücks in Betracht.
Wie lange ist die Nutzungsdauer eines Gebäudes bzw. Welche Nutzungsdauer hat ein Gebäude?
Die Nutzungsdauer eines Gebäudes wird unterschiedlich angegeben. Steuerlich geht man in Deutschland bei einem gewöhnlichen Wohngebäude von 50 Jahren Nutzungsdauer aus – das ist der Zeitraum, über den ein Haus abgeschrieben wird (für sehr alte vor 1925 erbaute Gebäude gelten 40 Jahre). Diese 50 Jahre sind jedoch ein pauschaler Wert. In der Immobilienbewertung wird die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer oft auf etwa 80 Jahre veranschlagt, also die Zeit von der Fertigstellung bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzbarkeit eines Hauses. Je nach Bauqualität, Instandhaltung und Modernisierung kann ein Gebäude tatsächlich kürzer oder länger nutzbar sein: Gute Pflege und Sanierungen können die Nutzungsdauer verlängern, während Vernachlässigung oder Schäden sie entsprechend verkürzen.
Wer darf Restnutzungsdauer-Gutachten erstellen?
Ein Restnutzungsdauergutachten sollte von qualifizierten Immobiliensachverständigen erstellt werden. In Deutschland ist der Titel Sachverständiger zwar nicht geschützt, doch anerkannte Gutachten stammen in der Regel von Experten mit entsprechenden Zertifizierungen oder Bestellungen. Häufig handelt es sich um nach DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierte Gutachter. Diese Qualifikationen gewährleisten, dass der Gutachter über geprüftes Fachwissen verfügt und seine Bewertung von Behörden – insbesondere vom Finanzamt – akzeptiert wird. Grundsätzlich darf zwar jeder ausreichend sachkundige Fachmann ein Gutachten anfertigen, aber um sicherzustellen, dass es steuerlich anerkannt wird, sollte man einen ausgewiesenen und zertifizierten Immobiliengutachter beauftragen.
Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten für eine Immobilie?
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten für eine Immobilie ist ein Sachverständigengutachten, das die voraussichtlich verbleibende wirtschaftliche Lebensdauer (Restnutzungsdauer) eines Gebäudes bestimmt. Darin analysiert ein Gutachter den Zustand, das Alter und etwaige Modernisierungen der Immobilie, um abzuschätzen, wie lange das Objekt unter normalen Umständen noch sinnvoll genutzt werden kann. Ein solches Gutachten wird vor allem genutzt, um gegenüber dem Finanzamt eine verkürzte Nutzungsdauer nachzuweisen und damit den Abschreibungszeitraum des Gebäudes zu verkürzen. Für Eigentümer ist das wichtig, weil eine kürzere Restnutzungsdauer höhere jährliche Abschreibungen bedeutet und somit steuerliche Vorteile bringt. Zusammengefasst liefert das Gutachten eine fundierte Einschätzung der verbliebenen Nutzungszeit der Immobilie und dient als offizieller Nachweis, um die Abschreibung und Rentabilität einer Immobilie zu optimieren.
Wie viel kostet ein Gutachten zur Restnutzungsdauer?
Ein Restnutzungsdauergutachten (RNDG) kostet bei uns 950 € brutto. In diesem Preis sind alle Standardleistungen enthalten – von der Prüfung der Unterlagen bis zur Erstellung des Gutachtens.
Zusatzleistungen, wie z. B. eine Vor-Ort-Besichtigung, können zu Mehrkosten führen.
Welchen Wert hat ein Vermögenswert am Ende seiner Nutzungsdauer?
Am Ende der Nutzungsdauer ist ein Vermögenswert wirtschaftlich betrachtet nahezu wertlos. Ist ein Gebäude beispielsweise komplett „aufgebraucht“, übersteigen die laufenden Instandhaltungskosten die erzielbaren Erträge, sodass eine Vermietung oder Nutzung nicht mehr rentabel ist. In der Buchführung ist das Objekt dann voll abgeschrieben, der Buchwert beträgt also null (sofern kein Restwert angesetzt wurde). Der verbleibende Wert liegt allenfalls im Rest- oder Schrottwert – bei Immobilien wäre das z.B. der Bodenwert, da das Gebäude selbst keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr stiftet. Praktisch läuft es darauf hinaus, dass am Ende der Nutzungsdauer entweder eine aufwändige Sanierung oder ein Abriss mit Neubau nötig wird, um wieder Wert bzw. Ertrag zu schaffen.
Wie hoch ist die Restnutzungsdauer eines Hauses?
Die Restnutzungsdauer eines Hauses hängt stark vom Alter und Zustand des jeweiligen Gebäudes ab. Ein neues Wohnhaus startet typischerweise mit einer Gesamtnutzungsdauer von etwa 80 Jahren, was bedeutet, dass seine anfängliche Restnutzungsdauer ebenfalls ca. 80 Jahre beträgt. Von da an nimmt die Restnutzungsdauer mit jedem Jahr der Nutzung ab, kann aber durch Modernisierungen wieder verlängert werden. Im Grunde ergibt sich die Restnutzungsdauer aus der Differenz zwischen der angenommenen Gesamtnutzungsdauer und dem aktuellen Alter des Hauses. Beispiel: Ist ein Haus 40 Jahre alt und wurde ursprünglich von ~80 Jahren Gesamtnutzungsdauer ausgegangen, verbleiben rein rechnerisch noch ca. 40 Jahre Restnutzungsdauer – und durch Sanierungen kann diese tatsächliche Nutzungszeit weiter erhöht werden.
Wie oft sollte die Nutzungsdauer eines Vermögenswerts überprüft werden?
Die angesetzte Nutzungsdauer eines Vermögenswerts – insbesondere bei langlebigen Gütern wie Immobilien – sollte in regelmäßigen Abständen und bei wesentlichen Veränderungen überprüft werden. Bei Gebäuden kann es sinnvoll sein, alle paar Jahre oder nach größeren Modernisierungsmaßnahmen die Restnutzungsdauer neu einschätzen zu lassen, da Sanierungen die Nutzungsdauer verlängern können. Umgekehrt sollte man auch bei erkennbaren Alterungserscheinungen oder Schäden beurteilen, ob die ursprüngliche Schätzung der Nutzungsdauer noch realistisch ist. Je länger keine großen Instandhaltungen erfolgt sind, desto eher verkürzt sich die verbleibende Nutzungsdauer – daher empfiehlt es sich, spätestens nach Jahrzehnten ohne Sanierung eine Überprüfung vorzunehmen. Insgesamt gilt: Immer dann, wenn sich der Zustand oder die Rahmenbedingungen des Vermögenswerts deutlich ändern (Alterung, Modernisierung, geänderte Nutzung), ist eine Überprüfung der Nutzungsdauer angebracht, um Entscheidungen und Abschreibungen auf aktuellen Fakten zu basieren.
Wie rechnet man sich die Restnutzungsdauer aus?
Die Restnutzungsdauer lässt sich im Grundsatz aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des bereits verstrichenen Alters des Objekts berechnen. Bei Gebäuden bedeutet dies: Man nimmt die vorgesehene wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (z.B. 80 Jahre bei einem Wohnhaus) und zieht das Baujahr bzw. Alter des Hauses davon ab, um einen ersten Anhaltspunkt für die Restnutzungsdauer zu erhalten. Allerdings fließen in eine genaue Ermittlung der Restnutzungsdauer immer auch objektspezifische Faktoren ein – durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen können die Restnutzungsdauer verlängern, während unterlassene Instandhaltungen oder Schäden sie verkürzen. Gemäß § 4 Abs. 3 ImmoWertV wird die Restnutzungsdauer vorwiegend aus dem Unterschied zwischen der Gesamtnutzungsdauer und dem Alter ermittelt, wobei besondere Eigenschaften des Bewertungsobjekts zu berücksichtigen sind. Zum Beispiel hätte ein 1983 erbautes Mehrfamilienhaus mit 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer im Jahr 2023 rechnerisch noch 40 Jahre Restnutzungsdauer, die durch Sanierungen aber weiter erhöht werden kann.
Wie lange ist die Nutzungsdauer eines abnutzbaren Vermögenswerts?
Die Nutzungsdauer eines abnutzbaren Vermögenswerts – also eines Gegenstands, der durch Gebrauch an Wert verliert – variiert je nach Art des Wirtschaftsguts und wird oft durch Erfahrungswerte oder Tabellen festgelegt. Für viele Anlagegüter gibt es vom Gesetzgeber vorgegebene AfA-Tabellen, die die typischen Abschreibungszeiträume definieren. Ein Beispiel: Ein Büro-Computer hat in der Regel eine angesetzte Nutzungsdauer von etwa 3 Jahren, ein Firmen-Pkw von ~6 Jahren usw. Immobilien werden standardmäßig über 50 Jahre abgeschrieben (bzw. 40 Jahre bei sehr alten Häusern und neuerdings 33⅓ Jahre bei Neubauten ab 2023), was der typisierten Nutzungsdauer entspricht. Letztlich entspricht die Nutzungsdauer dem Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut wirtschaftlich genutzt werden kann – dieser Zeitraum endet, wenn der Gegenstand technisch oder wirtschaftlich überholt ist und sinnvollerweise ersetzt wird.
Wer macht Restnutzungsdauer-Gutachten?
Restnutzungsdauer-Gutachten werden von Immobiliensachverständigen erstellt, die auf die Bewertung von Gebäuden spezialisiert sind. Dies können zertifizierte Sachverständige (z.B. nach DIN EN ISO/IEC 17024) oder auch öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter im Bereich der Immobilienbewertung sein. Diese Experten arbeiten entweder selbständig oder für darauf spezialisierte Firmen bzw. Gutachternetzwerke (wie etwa Gutachten.org, das bundesweit solche Gutachten anbietet). Wichtig ist, dass der Ersteller über fundiertes Fachwissen und Erfahrung verfügt und sein Gutachten den Vorgaben der Finanzbehörden entspricht, damit es im steuerlichen Kontext anerkannt wird. Zusammengefasst: Erfahrene, qualifizierte Immobiliensachverständige mit entsprechender Zertifizierung sind diejenigen, die Restnutzungsdauergutachten professionell anfertigen.
Wer bestimmt die Nutzungsdauer eines Vermögenswerts?
Die Nutzungsdauer eines Vermögenswerts wird zunächst durch gesetzliche Rahmenbedingungen bestimmt und im Einzelfall durch den Eigentümer bzw. Gutachter festgelegt. Für steuerliche Zwecke gibt es feste Vorgaben: Das Bundesfinanzministerium stellt AfA-Tabellen bereit, die für verschiedene Wirtschaftsgüter eine typisierte Nutzungsdauer nennen (z.B. 50 Jahre bei Wohnimmobilien). Diese festgelegten Werte gelten als Richtwert, solange der Steuerpflichtige keine abweichende tatsächliche Nutzungsdauer nachweist. Wenn ein Eigentümer der Auffassung ist, dass ein Gut (etwa ein Gebäude) kürzer genutzt werden kann als vom Gesetz angenommen, muss er dies durch ein Sachverständigengutachten belegen, um eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen zu dürfen. Im Ergebnis werden die Standard-Nutzungsdauern also vom Gesetzgeber bzw. der Finanzverwaltung vorgegeben, während im konkreten Fall ein Sachverständiger durch Bewertung der tatsächlichen Umstände die passende Nutzungsdauer bestimmen kann.
Wann macht ein Nutzungsdauergutachten Sinn?
Ein Nutzungsdauergutachten lohnt sich immer dann, wenn eine Immobilie voraussichtlich eine kürzere Restnutzungsdauer hat als die gesetzliche Standardabschreibungsdauer – in solchen Fällen bringt das Gutachten dem Eigentümer einen handfesten steuerlichen Vorteil. Besonders bei älteren Gebäuden, die seit langer Zeit nicht umfassend modernisiert wurden, liegt die tatsächliche Restnutzungsdauer oft deutlich unter 50 Jahren. Durch ein Gutachten kann man diese verkürzte Nutzungsdauer nachweisen und somit den Abschreibungszeitraum entsprechend reduzieren, was jährliche Steuerersparnisse bedeutet. Auch bei sehr hochpreisigen Immobilien kann sich ein Gutachten bezahlt machen, denn selbst eine geringe Verkürzung der Nutzungsdauer erhöht bei großen Gebäudewerten den Abschreibungsbetrag merklich. Weniger sinnvoll ist ein Nutzungsdauergutachten hingegen bei neuwertigen oder gerade kernsanierten Gebäuden, da deren Restnutzungsdauer meist noch nahe am Maximum liegt und sich eine Verkürzung kaum ergäbe – hier sollte man Kosten und Nutzen genau abwägen.
Wie berechnet man die Nutzungsdauer von Geräten?
Die Nutzungsdauer von Geräten (z.B. Haushalts- oder Bürogeräten, Maschinen) wird üblicherweise anhand von Erfahrungswerten und offiziellen Richtlinien (AfA-Tabellen) ermittelt. Für viele Gerätearten gibt es festgelegte Abschreibungsdauern: So wird etwa die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Computers mit 3 Jahren angenommen, die eines Kopierers z.B. mit 5 Jahren – solche Werte basieren auf typischen technischen Lebensdauern und wirtschaftlicher Nutzung. Herstellerangaben zur Lebensdauer und die tatsächlichen Nutzungsbedingungen fließen ebenfalls in die Schätzung ein (ein Gerät, das im Dauerbetrieb läuft, hat eine kürzere Nutzungsdauer als eines, das nur sporadisch verwendet wird). Die Berechnung erfolgt im Prinzip, indem man die erwartete wirtschaftliche Einsatzdauer des Geräts festlegt – also wie lange es seinen Zweck erfüllen kann, bevor Verschleiß oder technische Überholung eintreten. Diese festgelegte Nutzungsdauer dient dann als Grundlage für Abschreibungen und Investitionsentscheidungen bezüglich des Geräts.
Was passiert, wenn die Restnutzungsdauer eines Gebäudes abgelaufen ist?
Ist die Restnutzungsdauer eines Gebäudes abgelaufen, gilt das Gebäude wirtschaftlich als verbraucht. In diesem Zustand stehen die nötigen Instandhaltungsaufwendungen oft in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu den möglichen Erträgen, die durch Vermietung oder Nutzung erzielt werden können. Praktisch bedeutet das, dass eine weitere Nutzung des Gebäudes nicht mehr rentabel ist – es entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen, und jeder Betrieb wäre ein Verlustgeschäft. Häufig folgt daraus, dass eine grundlegende Sanierung oder ein Abriss mit anschließendem Neubau erforderlich wird, um das Grundstück wieder sinnvoll nutzen zu können. Steuerlich betrachtet ist das Gebäude zu diesem Zeitpunkt vollständig abgeschrieben, sodass keine weiteren planmäßigen Abschreibungen geltend gemacht werden können; der Vermögenswert hat dann nur noch einen Erinnerungswert bzw. es zählt nur noch der Bodenwert.
Wie viel kostet ein Restnutzdauergutachten?
Die Kosten für ein Restnutzungsdauergutachten belaufen sich bei uns pauschal auf 950€ brutto. Zusätzliche Kosten können anfallen, wenn zum Beispiel doch eine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt wird (was in den meisten Fällen nicht nötig ist). Darüber hinaus bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung an, um abzuschätzen, ob ein Gutachten sinnvoll ist – so entstehen zunächst keine Kosten, bis klar ist, dass tatsächlich ein Vorteil durch das Gutachten erzielt werden kann.
Wer darf Restnutzungsdauer-Gutachten erstellen?
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten darf im Grunde von jedem Fachmann erstellt werden, der über die nötigen Sachkenntnisse in der Immobilienbewertung verfügt – entscheidend ist jedoch die Qualifikation, damit das Gutachten anerkannt wird. Anerkannt werden Gutachten insbesondere dann, wenn sie von zertifizierten oder öffentlich bestellten Sachverständigen stammen. Idealerweise sollte der Gutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sein oder von einer IHK/Kammer öffentlich bestellt und vereidigt, da dies sicherstellt, dass er strenge Prüfungen bestanden hat und sein Gutachten den fachlichen Standards entspricht. Anbieter wie Gutachten.org arbeiten beispielsweise mit DIN 17024-zertifizierten Sachverständigen zusammen, um eine nahtlose Anerkennung durch das Finanzamt zu gewährleisten. Zusammengefasst: Erstellen darf ein solches Gutachten zwar jeder, der ausreichend qualifiziert ist, aber um die gewünschte Wirksamkeit (insbesondere steuerlich) zu erzielen, sollte es von einem ausgewiesenen, zertifizierten Immobiliengutachter stammen.
Wer legt die Nutzungsdauer fest?
Die Nutzungsdauer wird in der Regel durch gesetzliche Vorgaben festgelegt, kann aber im Einzelfall durch Gutachten angepasst werden. Für die meisten Vermögensgegenstände gibt es staatliche Richtwerte – z.B. legt der Gesetzgeber für Wohngebäude typischerweise 50 Jahre als Abschreibungs- und damit Nutzungsdauer fest. Solche Werte werden von den Finanzbehörden als Standard angesetzt. Will man davon abweichen (etwa weil ein Objekt tatsächlich eine kürzere Lebensdauer hat), muss dies durch einen Sachverständigen nachgewiesen und begründet werden. Insofern werden die allgemeinen Rahmenbedingungen zur Nutzungsdauer vom Gesetzgeber bestimmt, während der Eigentümer durch ein Gutachten eine andere Nutzungsdauer festlegen lassen kann, wenn die Umstände es rechtfertigen.
Wie lange ist die Nutzungsdauer eines Gebäudes?
Wie lange ein Gebäude genutzt werden kann, hängt von vielen Faktoren ab, aber als Richtwert gelten mehrere Jahrzehnte. Oft wird im Bewertungswesen eine Gesamtnutzungsdauer von rund 80 Jahren für Wohngebäude unterstellt. Steuerrechtlich wird hingegen für Wohnimmobilien – sofern man keinen Nachweis für eine andere Dauer erbringt – von 50 Jahren ausgegangen (bzw. 40 Jahren für sehr alte Gebäude). Die tatsächliche Nutzungsdauer kann im Einzelfall abweichen: Ein gut instand gehaltenes Gebäude kann auch länger als 80 Jahre genutzt werden, während ein Bau, der starken Schäden oder keiner Pflege ausgesetzt war, schon früher unwirtschaftlich wird. Im Allgemeinen bewegt sich die Nutzungsdauer eines üblichen Gebäudes also im Bereich von etwa einem halben bis zu einem knappen Jahrhundert, bevor es seine wirtschaftliche Lebensdauer erschöpft hat.
Was ist der Unterschied zwischen Nutzungsdauer und Lebensdauer?
Nutzungsdauer und Lebensdauer unterscheiden sich darin, dass erstere den wirtschaftlich nutzbaren Zeitraum und letztere die technische Existenzzeit eines Objekts beschreibt. Die Nutzungsdauer bezieht sich auf die Jahre, in denen ein Gebäude oder Gerät wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann – also solange es den Anforderungen genügt und einen Nutzen bzw. Ertrag abwirft. Die Lebensdauer hingegen meint die tatsächliche physische Lebenszeit des Objekts, bis es durch Verschleiß oder Alter technisch nicht mehr existiert oder funktionsfähig ist. Ein Gebäude kann seine wirtschaftliche Nutzungsdauer überschreiten und technisch weiterhin bestehen: Mit guter Instandhaltung können Häuser oft deutlich länger stehen, selbst wenn sie wirtschaftlich schon nicht mehr zeitgemäß nutzbar sind. Einfach ausgedrückt: Die Lebensdauer endet erst, wenn das Objekt untergeht (z.B. Einsturz oder Abriss), während die Nutzungsdauer schon endet, wenn es wirtschaftlich unrentabel wird, obwohl es physisch noch vorhanden sein mag.
Wie wird die Nutzungsdauer bestimmt?
Die Bestimmung der Nutzungsdauer erfolgt durch eine Kombination aus gesetzlichen Richtwerten und individueller Bewertung. In vielen Fällen gibt es vorab festgelegte Werte: Z.B. definiert der § 4 Abs. 3 ImmoWertV, dass sich die Restnutzungsdauer einer Immobilie im Wesentlichen aus der Differenz zwischen der gesamten Lebensdauer und dem Alter des Gebäudes ergibt. Praktisch wird für Gebäude zunächst eine Gesamtnutzungsdauer angesetzt (oft z.B. 80 Jahre bei Wohnbauten) und anhand des Baujahrs die verbleibende Nutzungszeit berechnet. Darüber hinaus fließen objektspezifische Faktoren ein – etwa der technische Zustand, bereits erfolgte Modernisierungen oder nötige Reparaturen -, welche die geschätzte Nutzungsdauer verlängern oder verkürzen können. Bei anderen Vermögenswerten (wie Maschinen oder Fahrzeugen) orientiert man sich an Herstellervorgaben und Erfahrungswerten, die in Abschreibungstabellen niedergelegt sind, um die wahrscheinlich nutzbare Zeitspanne festzulegen.
Welche Nutzungsdauer hat ein Gebäude?
Ein Gebäude hat üblicherweise eine wirtschaftliche Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten. Im Wertermittlungsrecht wird für ein durchschnittliches Wohnhaus häufig eine Gesamtnutzungsdauer von ca. 80 Jahren angenommen. Diese Zeitspanne entspricht der theoretischen Dauer von der Errichtung bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzbarkeit unter normalen Bedingungen. Steuerlich gilt – sofern kein Gutachten etwas anderes nachweist – eine Nutzungsdauer von 50 Jahren bei Wohngebäuden (bzw. 40 Jahren bei vor 1925 erbauten Häusern). Je nach Bauart und Pflege kann die tatsächliche Nutzungsdauer jedoch abweichen: Durch Modernisierungen lässt sie sich verlängern, wohingegen Bauschäden oder fehlende Instandhaltung sie verkürzen können.
Wie kann ich die Restnutzungsdauer meiner Immobilie ermitteln?
Um die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie zu ermitteln, können Sie zunächst eine Abschätzung auf Basis des Alters und allgemeiner Richtwerte vornehmen. Ausgangspunkt ist die typische Gesamtnutzungsdauer eines Gebäudes (bei Wohnhäusern z.B. ~80 Jahre) – davon ziehen Sie das Baujahr bzw. Alter Ihrer Immobilie ab, um einen groben Wert für die verbleibenden Jahre zu erhalten. Anschließend sollte geprüft werden, welche Modernisierungen bereits durchgeführt wurden (etwa neue Fenster, Dach, Heizung etc.), da solche Maßnahmen die Restnutzungsdauer erhöhen. Ebenso sind etwaige Mängel oder unterlassene Sanierungen zu berücksichtigen, die die Nutzungsdauer mindern. Am zuverlässigsten ist es, einen Sachverständigen zu beauftragen: Ein Gutachter kann die tatsächliche Restnutzungsdauer nach den ImmoWertV-Kriterien exakt berechnen und mit einem Gutachten belegen – viele Anbieter (wie z.B. Nutzungsdauer.com) bieten hierfür sogar eine kostenlose Ersteinschätzung an, um Ihnen vorab eine Orientierung zu geben.
Wann lohnt sich ein Nutzungsdauergutachten?
Ein Nutzungsdauergutachten lohnt sich insbesondere dann, wenn die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie voraussichtlich deutlich unter der pauschalen Nutzungsdauer liegt, die das Finanzamt ansetzt. Ist ein Gebäude schon älter und wurde in den letzten Jahrzehnten kaum modernisiert, kann seine verbleibende Nutzungszeit erheblich kürzer sein als die üblichen 50 Jahre – in so einem Fall bringt das Gutachten einen handfesten Steuervorteil, da Sie Ihre Abschreibung entsprechend erhöhen können. Faustregel: Wenn Ihre vermietete Immobilie vielleicht nur noch 20-30 Jahre wirtschaftlich nutzbar ist (statt der vom Gesetz unterstellten 50 Jahre), lässt sich durch ein Gutachten die jährliche Abschreibung fast verdoppeln, was Ihre jährliche Steuerlast deutlich senkt. Auch bei sehr teuren Immobilien lohnt sich oft schon eine vergleichsweise kleine Verkürzung der Nutzungsdauer, weil der höhere Abschreibungsbetrag absolut gesehen groß ist. Bei neuwertigen oder umfassend sanierten Objekten hingegen fällt die mögliche Verkürzung gering aus – hier sollte man abwägen, ob der Nutzen die Gutachterkosten rechtfertigt.
Wie berechnet man Nutzungsdauer?
Die Berechnung der Nutzungsdauer erfolgt im Wesentlichen durch Schätzung auf Grundlage von Richtwerten. Für Immobilien wird oft ein Richtwert für die Gesamtnutzungsdauer zugrunde gelegt (bei Wohngebäuden beispielsweise ~80 Jahre) und dann das Alter des Gebäudes subtrahiert, um die Restnutzungsdauer zu erhalten. Bei Maschinen, Geräten oder Fahrzeugen orientiert man sich an branchenüblichen Erfahrungswerten bzw. den AfA-Tabellen, die für jede Anlageklasse einen typischen Abschreibungszeitraum (und damit die Nutzungsdauer) vorgeben. Es gibt also keine starre mathematische Formel – vielmehr wird die voraussichtliche wirtschaftliche Lebenszeit eines Gutes abgeschätzt. Diese geschätzte Nutzungsdauer wird dann als Basis für Planungen (etwa Abschreibungen oder Investitionskalkulationen) herangezogen.
Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten für eine Immobilie?
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ist ein Gutachten eines Sachverständigen, das speziell die verbleibende Nutzungsdauer einer Immobilie bewertet. Dies wird von Experten erstellt, um festzustellen, wie viele Jahre ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Dies ist insbesondere relevant, um die Abschreibungsdauer anzupassen: Mit einem solchen Gutachten kann ein Eigentümer beim Finanzamt den Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer erbringen und somit eine schnellere Abschreibung (höherer AfA-Satz pro Jahr) durchsetzen. Das Gutachten berücksichtigt Faktoren wie Baujahr, Zustand, technische und wirtschaftliche Gegebenheiten und dokumentiert diese ausführlich. Für Immobilienbesitzer ist es ein wichtiges Instrument, um die Steuerlast zu optimieren und sicherzustellen, dass die steuerliche Nutzungsdauer der tatsächlichen Restlebensdauer des Gebäudes entspricht.
Was kostet ein Privatgutachten?
Die Kosten für ein Privatgutachten (also ein Gutachten, das Sie selbst in Auftrag geben, z.B. zur Restnutzungsdauer) hängen von Art und Umfang des Objekts ab.
Die Kosten für ein Restnutzungsdauergutachten belaufen sich bei uns pauschal auf 950€ brutto. Zusätzliche Kosten können anfallen, wenn zum Beispiel doch eine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt wird (was in den meisten Fällen nicht nötig ist). Darüber hinaus bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung an, um abzuschätzen, ob ein Gutachten sinnvoll ist – so entstehen zunächst keine Kosten, bis klar ist, dass tatsächlich ein Vorteil durch das Gutachten erzielt werden kann.
Wie kann die Restnutzungsdauer eines Gebäudes verlängert werden?
Die Restnutzungsdauer eines Gebäudes lässt sich vor allem durch Instandhaltung und Modernisierung verlängern. Wichtige Maßnahmen sind die Erneuerung oder Verbesserung der zentralen Bauteile eines Gebäudes – beispielsweise Dach, Fassade, Fenster, Heizungs- und Elektroanlagen – da deren Zustand maßgeblich die Nutzungsdauer bestimmt. Durch regelmäßige Wartung und rechtzeitige Sanierung dieser Elemente wird der technische Verschleiß reduziert, und das Gebäude bleibt länger auf einem zeitgemäßen Standard. Investitionen in die Gebäudesubstanz (wie eine Kernsanierung oder energetische Modernisierung) können die wirtschaftliche Nutzungsdauer deutlich erhöhen, weil das Gebäude dadurch für viele weitere Jahre vermiet- oder nutzbar bleibt. Kurz gesagt: Jede Verbesserung des Gebäudezustands und Anpassung an aktuelle Anforderungen trägt dazu bei, die verbleibende Nutzungszeit zu verlängern.
Was ist das Ende der Nutzungsdauer?
Das Ende der Nutzungsdauer ist der Zeitpunkt, an dem ein Vermögenswert seinen wirtschaftlichen Zweck nicht mehr erfüllt. In diesem Stadium hat das Objekt seinen Nutzwert verloren – bei einer Immobilie beispielsweise, weil sie so alt oder abgenutzt ist, dass selbst umfangreiche Reparaturen die Nutzung nicht mehr wirtschaftlich machen würden. Ein Gebäude am Ende seiner Nutzungsdauer entspricht oft nicht mehr den baulichen Mindestanforderungen oder Nutzungsstandards, sodass es als nicht mehr sinnvoll nutzbar gilt. In der Abschreibung ist dieser Zeitpunkt erreicht, wenn das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben ist (Restbuchwert null) und keine planmäßigen Abschreibungen mehr anfallen. Praktisch markiert das Ende der Nutzungsdauer den Punkt, an dem die Entscheidung ansteht, ob eine Nutzung eingestellt, das Objekt gegebenenfalls abgerissen oder kernsaniert werden muss, weil es im bisherigen Zustand keinen Ertrag oder Nutzen mehr bringt.
Warum Restnutzungsdauer?
Die Restnutzungsdauer ist ein zentrales Konzept, weil sie angibt, wie lange eine Immobilie noch ökonomisch sinnvoll genutzt werden kann. Für Eigentümer vermieteter Immobilien ist dies insbesondere aus steuerlicher Sicht relevant: Ist die Restnutzungsdauer kürzer als der gesetzliche Standard (z.B. deutlich unter 50 Jahren), kann durch einen Nachweis die jährliche Abschreibung erhöht werden, was sofortige Steuerersparnisse bringt. Darüber hinaus beeinflusst die Restnutzungsdauer den Verkehrswert einer Immobilie – in Ertragswertberechnungen bestimmt sie die Dauer der künftigen Erträge und somit den heutigen Wert des Objekts maßgeblich. Kurz gesagt entscheidet die Restnutzungsdauer mit darüber, wie viel Rendite eine Immobilie noch abwerfen kann und wie lange es sinnvoll ist, Kapital an sie zu binden. Durch ein professionelles Restnutzungsdauergutachten können Eigentümer diese Kennzahl ermitteln und gezielt zu ihrem Vorteil nutzen (etwa um Steuern zu sparen oder Investitionen besser zu planen).
Wie hoch ist die übliche Gesamtnutzungsdauer nach der ImmoWertV?
Die ImmoWertV selbst nennt zwar keine konkrete Zahl für alle Gebäude, doch in der Praxis wird als übliche Gesamtnutzungsdauer bei vielen Objekten ein bestimmter Richtwert angenommen. Für ein klassisches Wohnhaus wird beispielsweise häufig eine wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer von etwa 80 Jahren unterstellt. Dieser Wert gilt bei ordnungsgemäßer Instandhaltung als grober Anhalt für die Zeitspanne, in der ein Gebäude vom Neubau bis zum Ende der Nutzung dient. Je nach Gebäudeart können die Orientierungswerte unterschiedlich sein; so werden für Bürogebäude, Fabrikhallen etc. teils andere Nutzungsdauern angesetzt (oft im Bereich 60-80 Jahre). Die Anlage 22 zum Bewertungsgesetz (BewG) enthält eine Liste von Gesamtnutzungsdauern für verschiedene Gebäudetypen, an der sich Gutachter orientieren. Als Faustregel kann man sagen: Wohnimmobilien ~80 Jahre, andere Objekte entsprechend ihrer Bauweise und Nutzung etwas mehr oder weniger.
Welche Auswirkungen hat die Restnutzungsdauer auf die Grundsteuer?
Die Restnutzungsdauer einer Immobilie hat direkte Auswirkungen auf die Bewertung für die Grundsteuer. Nach der Grundsteuerreform wird der sogenannte Grundsteuerwert (oder zuvor der Einheitswert) eines Gebäudes unter anderem anhand des Baujahres und der daraus abgeleiteten Restnutzungsdauer ermittelt. Ist die Restnutzungsdauer gering (weil das Gebäude alt und weniger nutzbar ist), wird der Gebäudewert niedriger angesetzt – dementsprechend fällt die Grundsteuer tendenziell geringer aus. Umgekehrt führt eine sehr lange Restnutzungsdauer zu einem höheren steuerlichen Gebäudewert und damit zu einer höheren Grundsteuer. Vereinfacht gilt: Je kürzer die Restnutzungsdauer einer Immobilie, desto niedriger der Wertansatz des Gebäudes für die Grundsteuer – was für Eigentümer in der Regel eine Entlastung bei der Steuer bedeutet.
Wie lange ist die Nutzungsdauer eines Gebäudes?
Die Nutzungsdauer eines Gebäudes erstreckt sich typischerweise über viele Jahrzehnte, variiert aber je nach Umständen. Ein gut gebautes und instand gehaltenes Haus kann 50 Jahre und mehr wirtschaftlich genutzt werden; in der Immobilienbewertung rechnet man bei Wohnhäusern oft sogar mit etwa 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer als Richtwert. Der Gesetzgeber sieht für Wohnimmobilien standardmäßig 50 Jahre Abschreibungsdauer vor (40 Jahre bei vor 1925 erbauten), was einem Großteil der üblichen Nutzungszeit entspricht. Tatsächlich können Gebäude diese Spanne aber überschreiten – etwa denkmalgeschützte oder massiv gebaute Häuser stehen nicht selten weit über 100 Jahre -, auch wenn ihre wirtschaftliche Nutzbarkeit nach einigen Jahrzehnten abnimmt. Insgesamt kann man sagen, dass die Nutzungsdauer eines durchschnittlichen Gebäudes in einer Größenordnung von einem halben bis zu einem ganzen Jahrhundert liegt, abhängig von Pflege, Konstruktion und Modernisierung.
Wer macht Restnutzungsdauer-Gutachten?
Restnutzungsdauer-Gutachten werden von spezialisierten Gutachtern im Immobilienbereich durchgeführt. In der Regel sind dies Immobiliensachverständige, die auf Gebäudebewertung fokussiert sind und entsprechende Qualifikationen besitzen (z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024). Solche Gutachter arbeiten entweder eigenständig oder im Rahmen von Unternehmen, die solche Gutachten anbieten – Nutzungsdauer-Gutachten werden zum Beispiel von darauf spezialisierten Dienstleistern wie Nutzungsdauer.com im gesamten Bundesgebiet erstellt. Entscheidend ist, dass derjenige, der das Gutachten macht, mit den Bewertungsrichtlinien (ImmoWertV, BMF-Vorgaben etc.) vertraut ist, damit das Ergebnis von den Behörden akzeptiert wird. Kurz: Zertifizierte Immobiliensachverständige mit Erfahrung in der Wertermittlung sind die Fachleute, die Restnutzungsdauer-Gutachten erstellen.
Was passiert nach Ende der Abschreibung?
Ist die planmäßige Abschreibungsdauer eines Vermögenswerts abgelaufen (das heißt, das Wirtschaftsgut ist vollständig abgeschrieben), fallen keine weiteren jährlichen Abschreibungsbeträge mehr an. Bei einer Immobilie, die z.B. über 50 Jahre abgeschrieben wurde, bedeutet das: Nach Jahr 50 ist der Gebäudewert steuerlich auf Null gesetzt, und man kann steuerlich keine AfA mehr geltend machen. Die Immobilie kann natürlich weiterhin genutzt oder vermietet werden, doch müssen die Mieteinnahmen ab diesem Zeitpunkt ohne Abschreibungsabzug versteuert werden – die steuerliche Entlastung durch Wertverzehr entfällt also. In der Buchhaltung bleibt das Objekt meist mit einem Erinnerungswert von 1 € in den Büchern, hat aber de facto keinen Buchwert mehr. Nach Ende der Abschreibung schlagen nur noch tatsächliche Instandhaltungskosten oder andere Aufwendungen zu Buche; weitere Wertverluste können steuerlich nur noch über außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt werden (etwa wenn später ein Schaden auftritt, der zu einer Teilwertabschreibung berechtigt).
Was bedeutet wirtschaftliche Restnutzungsdauer?
Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer bezeichnet die Zeitspanne, in der eine Immobilie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten voraussichtlich noch nutzenbringend genutzt werden kann. Es geht also darum, wie lange das Gebäude ökonomisch sinnvoll betrieben oder vermietet werden kann – danach wäre die Nutzung unrentabel. Dieser Begriff ist abzugrenzen von der betriebsgewöhnlichen Restnutzungsdauer: Letztere ist ein pauschaler Wert, den die Finanzbehörden für Abschreibungszwecke unterstellen (z.B. typischerweise 50 Jahre bei neueren Wohngebäuden, 40 Jahre bei sehr alten), während die wirtschaftliche Restnutzungsdauer die tatsächlich verbleibende Nutzungszeit im individuellen Fall beschreibt. Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer berücksichtigt also den konkreten Zustand des Gebäudes, den Stand der Technik und Marktfaktoren – oft ist sie kürzer als die technische Lebensdauer, weil irgendwann wirtschaftliche Gründe (steigende Kosten, sinkende Erträge) eine weitere Nutzung unattraktiv machen. Dieser Wert ist zentral für die Immobilienbewertung und für steuerliche Abschreibungsentscheidungen, da er die realistische Nutzungsperiode eines Objekts angibt.
Wann ist ein Haus nicht mehr bewohnbar?
Ein Haus ist dann nicht mehr bewohnbar, wenn es die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Mindestkomfort nicht mehr erfüllt. Das ist etwa der Fall, wenn schwere bauliche Mängel vorliegen (z.B. Einsturzgefahr, marode Statik), wenn extreme Feuchtigkeit oder Schimmel die Gesundheit gefährden oder wenn wichtige Installationen (Heizung, Wasser, Elektrik) großflächig ausgefallen und nicht mehr funktionstüchtig sind. Oft geht mit dem Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer auch eine stark eingeschränkte Bewohnbarkeit einher: Wenn ein Gebäude über viele Jahrzehnte nicht modernisiert wurde und erhebliche Verschleißerscheinungen aufweist, kann es nach und nach unbewohnbar werden (etwa weil es den heutigen Wohnstandard nicht mehr ansatzweise erfüllt). Spätestens wenn Behörden oder Sachverständige feststellen, dass ein Gebäude unvertretbare Mängel hat, wird es offiziell als nicht bewohnbar eingestuft – zum Beispiel durch Nutzungsuntersagung. Ein Haus ist also nicht mehr bewohnbar, sobald die Substanz oder Ausstattung so weit heruntergekommen ist, dass ein sicheres und zumutbares Wohnen darin nicht mehr möglich ist.
Wie viel kostet ein Restnutzungsdauer-Gutachten?
Die Kosten für ein Restnutzungsdauer-Gutachten liegen abhängig vom Anbieter und der Objektgröße meist im unteren vierstelligen Eurobereich. Bei Gutachten.org berechnen wir einen Pauschalpreis von 950€ brutto. Wobei zusätzliche Leistungen wie Vor-Ort-Besichtigungen werden gesondert berechnet. Viele Anbieter bieten zuerst eine kostenlose Ersteinschätzung an, um zu prüfen, ob ein Gutachten voraussichtlich einen steuerlichen Vorteil bringt – beauftragt wird das Gutachten erst, wenn die Vorprüfung positive Signale ergibt.
Wie lange ist die Gesamtnutzungsdauer eines Hauses?
Die Gesamtnutzungsdauer eines Wohnhauses – also die angenommene wirtschaftliche Lebensdauer von der Fertigstellung bis zum Ende der Nutzung – wird oft mit rund 80 Jahren veranschlagt. Dieser Wert ist ein Orientierungswert für gut instand gehaltene Wohngebäude und wird in der Immobilienbewertung und in manchen steuerlichen Bewertungsverfahren (BewG) als übliche Nutzungsdauer angesetzt. Je nach Bauweise und Nutzung kann die Gesamtnutzungsdauer jedoch variieren: Sehr solide oder denkmalgeschützte Häuser können technisch auch weit über 80 Jahre bestehen, wobei ihre wirtschaftliche Nutzbarkeit irgendwann an Grenzen stößt. Für bestimmte andere Gebäudetypen (z.B. Gewerbeimmobilien) werden manchmal etwas kürzere Gesamtnutzungsdauern angenommen (etwa 60-70 Jahre), da sie anders beansprucht werden. Insgesamt gilt 80 Jahre bei Wohnhäusern als üblich, doch im Einzelfall kann die tatsächliche Gesamtnutzungsdauer davon abweichen – sie ist eine durchschnittliche Schätzgröße für die Dauer, in der ein Haus insgesamt wirtschaftlich genutzt werden kann.