Restnutzungsdauer Gutachten in Stuttgart - kostenlose Ersteinschätzung
Ein Restnutzungsdauergutachten in Stuttgart ermöglicht es Eigentümern, die Abschreibungsdauer (AfA) ihrer vermieteten Immobilie realistisch zu verkürzen – und dadurch jährlich Steuern zu sparen. Statt der pauschalen 50 Jahre kann ein fachlich begründetes Gutachten z. B. eine Restnutzungsdauer von nur 30 oder 25 Jahren ansetzen. Unsere Sachverständigen erstellen rechtssichere Gutachten nach § 7 Abs. 4 EStG – anerkannt vom Finanzamt.
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Steuervorteile sichern durch verkürzte Abschreibung in Stuttgart
Ein Restnutzungsdauergutachten für Ihre Immobilie in Stuttgart kann Ihre steuerliche Abschreibung spürbar verkürzen – oft auf 30 oder 15 Jahre. Das senkt Ihre Steuerlast und steigert Ihre jährliche Nachsteuerrendite. Besonders bei vermieteten Bestandsimmobilien ist das ein einfacher Hebel für mehr Netto vom Brutto.
Unsere Gutachten sind fundiert, finanzamttauglich und schnell erstellt. Jetzt kostenlose Ersteinschätzung erhalten!
Steuersparpotenzial nutzen – mit verkürzter Abschreibungsdauer in Stuttgart
Als Vermieter in Stuttgart können Sie Ihre Immobilie deutlich schneller abschreiben – und dadurch jedes Jahr bares Geld sparen. Anstelle der pauschalen 50 Jahre Nutzungsdauer erlaubt der Gesetzgeber eine verkürzte AfA, wenn Sie diese durch ein qualifiziertes Restnutzungsdauergutachten belegen.
Gerade bei älteren Immobilien – insbesondere mit Baujahr vor 2000 – ist eine reale Restnutzungsdauer von 25 bis 35 Jahren oft plausibel. Das Gutachten dient als offizieller Nachweis gegenüber dem Finanzamt und ermöglicht höhere Abschreibungen und spürbare Steuervorteile.
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Die Vorteile von Nutzungsdauer-Gutachten
Beispiele: Steuern sparen mit verkürzter Nutzungsdauer
Unsere Gutachten schaffen messbare Vorteile: Immobilienbesitzer sparen durch die reduzierte Nutzungsdauer jedes Jahr tausende Euro an Steuern. Ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt – wir zeigen Ihnen, wie Sie durch gezielte Abschreibungen Ihre Steuerlast deutlich senken können.
Felix Holfert
Immobiliengutachter nach DIN EN ISO / IEC 17024




