Antragsstellung Baulastenauszug je nach Bundesland
Ein Eigentümer ist durch die Baubehörde rechtlich verpflichtet, sein Grundstück auf bestimmte Weise zu behandeln. Dabei geht es um verpflichtende Umsetzungen, aber auch Verbote, die… Read More

Ein Eigentümer ist durch die Baubehörde rechtlich verpflichtet, sein Grundstück auf bestimmte Weise zu behandeln. Dabei geht es um verpflichtende Umsetzungen, aber auch Verbote, die eine faire Nutzung des Grundstücks ermöglichen sollen. Diese Baulasten (bspw. Wegerechte, Abstandsverpflichtungen zum Nachbarn, etc.) werden durch Behörden in einem Baulastenauszug bescheinigt. In Deutschland erhalten Sie einen Baulastenauszug (Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis) über die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer jeweiligen Kommune. Dieses Verzeichnis ist in allen Bundesländern vorhanden, mit zwei Ausnahmen:
- Bayern: Hier werden Baulasten nicht im Baulastenverzeichnis, sondern als Grunddienstbarkeiten im Grundbuch geführt.¹
- Brandenburg: Von 1994 bis 2016 gab es in Brandenburg keine Baulasteneinträge. Seit Juli 2016 werden sie allerdings wieder im Baulastenverzeichnis erfasst.²
Schritt-für-Schritt-Anleitung für jedes Bundesland
Für alle beinhalteten Bundesländer läuft die Antragstellung gleich ab. Im Folgenden erläutern wir Schritt-für-Schritt, wie Sie einen Antrag für einen Baulastenauszug stellen können:
Schritt 1: Zuständige Behörde ermitteln
Finden Sie heraus, welche untere Bauaufsichtsbehörde (Kreis- oder kreisfreie Stadt) für Ihr Grundstück zuständig ist. Auf den Webseiten der Bundesländer bzw. über kommunale Portale finden Sie alle relevanten Formulare und Informationen.³
Schritt 2: Antrag stellen
Um einen Antrag zu stellen, benötigen Sie:
- Ein formloses Schreiben oder das online bereitgestellte Formular.
- Angaben zum Flurstück (Adresse, Katasternummer).
- Nachweis eines berechtigten Interesses (z. B. Eigentümer, Kaufinteressent, Notar).⁴ ⁵
- Ggf. eine Vollmacht, falls ein Dritter (z. B. Makler) den Antrag gestellt hat.¹
Schritt 3: Auskunftsarten und Kosten
Eine mündliche Auskunft ist oft kostenlos während ein schriftlicher Auszug üblicherweise gebührenpflichtig ist und etwa 20 – 100 € kostet – je nach Bundesland und Anzahl der Baulasten.⁶ In Hessen liegen die Kosten zum Beispiel bei ca. 22 € pro Flurstück.⁷ Die Gebühren für die Eintragung von Baulasten betragen meist 50 – 1 500 € je nach Aufwand.⁸
Schritt 4: Zustellung des Auszugs
Sie erhalten den Auszug schriftlich (analog oder digital) von der Behörde. In einigen Bundesländern gibt es Online-Portale (z. B. Berlin, Hessen, Peine), die sich um die digitale schriftliche Erstellung kümmern.⁹ ¹⁰
AUF EINEN BLICK
Übersicht der Bundesländer & Rechtsgrundlagen
Bundesland | Baulastenverzeichnis vorhanden? | Rechtsgrundlage (LBO §) |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Ja | § 71 ff. LBO BW ¹¹ |
Bayern | Nein (Grundbuch) | – |
Berlin | Ja | § 84 BauO Bln |
Brandenburg | Ja (seit 2016) | § 84 BbgBO |
Bremen | Ja | § 82 BremLBO |
Hamburg | Ja | § 79 HBauO |
Hessen | Ja | § 85 HBO |
Mecklenburg-Vorpommern | Ja | § 83 LBO M‑V |
Niedersachsen | Ja | § 81 NBauO |
Nordrhein-Westfalen | Ja | § 83 BauO NRW |
Rheinland-Pfalz | Ja | § 86 LBauO RP |
Saarland | Ja | § 83 LBO SL |
Sachsen | Ja | § 83 SächsBO |
Sachsen-Anhalt | Ja | § 82 BauO LSA |
Schleswig-Holstein | Ja | § 80 LBO SH |
Thüringen | Ja | § 82 ThürBO |
Fazit
Ein Baulastenauszug dokumentiert, welche rechtlichen Verpflichtungen für den Eigentümer eines Grundstücks gelten. Alle Bundesländer (außer Bayern) führen ein Baulastenverzeichnis. In Bayern prüfen Sie stattdessen das Grundbuch auf entsprechende Eintragungen. In allen anderen Bundesländern erfolgt der Antrag eines Baulastenauszug bei der örtlichen Bauaufsicht (schriftlich oder online). Voraussetzung hierfür sind Angaben zum Flurstück, ein berechtigtes Interesse für den Auszug, ein formloses Schreiben und gegebenenfalls eine Vollmacht. Die Gebühren variieren dabei je nach Bundesland und nach Art der Auskunft. Zum Schluss wird Ihnen der finale Auszug analog oder digital von der Behörde zugestellt.
Quellen
⁵ haufe.de