Immobilienbewertung durch Makler oder Gutachter?

Sie möchten Ihre Immobilie bewerten lassen und fragen sich, wer der richtige Ansprechpartner ist, Makler oder Gutachter? In diesem Ratgeber erfahren Sie aus Verbrauchersicht, worin… Read More

Immobilienbewertung durch Makler oder Gutachter?

Sie möchten Ihre Immobilie bewerten lassen und fragen sich, wer der richtige Ansprechpartner ist, Makler oder Gutachter? In diesem Ratgeber erfahren Sie aus Verbrauchersicht, worin die Unterschiede zwischen einem Immobilienmakler und einem zertifizierten Gutachter bei der Wertermittlung liegen. Wir vergleichen Qualifikation, Objektivität, Kosten und Zweck der Bewertung. Außerdem klären wir auf, wann eine kostenlose Maklerbewertung genügt und wann ein gerichtsfestes Gutachten sinnvoll ist.

Makler oder Gutachter? Wer bewertet meine Immobilie besser?

Immobilienmakler und Immobiliengutachter (Sachverständige) können beide den Wert einer Immobilie ermitteln, doch die Herangehensweise und Qualifikation unterscheiden sich deutlich. Ein Makler konzentriert sich vor allem auf die Vermarktung einer Immobilie und nutzt seine Marktkenntnis, um einen realistischen Verkaufspreis anzusetzen. Oft bietet er Eigentümern diese Marktwertermittlung kostenlos an, in Hoffnung auf den Vermittlungsauftrag. Ein Gutachter hingegen ist ein speziell ausgebildeter Sachverständiger für eine Immobilienbewertung, der nach anerkannten Verfahren (z. B. Vergleichswert- oder Ertragswertverfahren) den objektiven Verkehrswert berechnet. Seine Bewertung folgt strengen, standardisierten Richtlinien (z. B. ImmoWertV) und resultiert in einem detaillierten Wertgutachten.

Wie funktioniert eine Immobilienbewertung? – Erfahren Sie hier mehr!

Qualifikation
Der Begriff Immobilienmakler ist nicht gesetzlich geschützt. Makler benötigen zwar eine Gewerbeerlaubnis, aber keine staatlich anerkannte Ausbildung in Immobilienbewertung. Erfahrung und regionale Marktkenntnis sind daher die wichtigsten Qualitätsmerkmale bei der Suche nach einem kompetenten Makler. Ein zertifizierter Gutachter verfügt dagegen über nachgewiesene fachliche Exzellenz und muss objektiv und weisungsfrei arbeiten. Während Makler auf freiwillige Schulungen und Praxiserfahrung setzen, wird beim Gutachter die fachliche Qualifikation offiziell geprüft.

Objektivität und Verantwortung
Ein Makler steht im Spannungsfeld seiner Rolle als Vermittler. Seine kostenlose Bewertung dient hauptsächlich, um einen Verkaufsauftrag zu erhalten. Dies bedeutet nicht, dass Maklerwerte falsch sind, dennoch besteht ein Interessenkonflikt: Einerseits möchte der Makler einen hohen Preis für den Eigentümer erzielen, andererseits soll die Immobilie nicht überteuert am Markt stehen. Zudem übernehmen Anbieter kostenloser Schätzungen oft keine Haftung für ihre Angaben, sondern im Ernstfall trägt der Eigentümer die Konsequenzen. Ein Gutachter hingegen arbeitet ausschließlich in Ihrem Auftrag: Er wird für seine unabhängige Analyse bezahlt und haftet für die Korrektheit des Gutachtens. Seine Bewertung ist neutral und ausführlich dokumentiert, was Ihnen als Eigentümer eine verlässliche Grundlage bietet.

Warum zahle ich für ein Gutachten, wenn Makler umsonst bewerten?

Diese Frage stellen sich viele Eigentümer, denn sowohl Makler als auch viele Online-Portale werben mit kostenlosen Immobilienbewertungen. Allerdings gilt: Was nichts kostet, ist oft auch nichts wert. Die Arbeit eines Gutachters, von der Beschaffung aller Unterlagen bis zur Berechnung und Berichterstellung, erfordert Zeit und Fachwissen. Ein professionelles Wertgutachten nimmt oft mehrere Wochen in Anspruch (ca. 3–6 Wochen). Die Kosten dafür orientieren sich am Immobilienwert und Aufwand. Üblich sind etwa 0,5 % bis 1 % des Verkehrswertes als Honorar. Bei einem Haus im Wert von 300.000 € entspricht dies rund 1.500–3.000 €. 

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilienbewertung kostet? – Hier finden Sie das Pricing von Gutachten.org

Ein Makler hingegen erstellt seine Preiseinschätzung in der Regel kostenlos, sofern Sie ihn mit dem Verkauf beauftragen. Die Maklerbewertung ist also scheinbar “gratis”, finanziert sich aber indirekt über die Verkaufsprovision. Dieser Unterschied ist im Leistungsumfang zu bedenken: Die Wertermittlung durch den Makler basiert meist auf Vergleichsangeboten und der aktuellen Marktlage. Ein gerichtsfestes Gutachten erhalten Sie auf diesem Wege nicht. Insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen (bspw. Scheidung oder Erbstreitigkeiten) oder steuerlichen Angelegenheiten akzeptieren Behörden und Gerichte nur das Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen. Hier zeigt sich, warum sich die Investition in einen Gutachter lohnt: Seine Bewertung ist detailreich, belastbar und offiziell anerkannt, während eine einfache Makler- oder Online-Bewertung vor Gericht keinen Bestand hat.

GUT ZU WISSEN

Sie zahlen für ein Gutachten, weil Sie eine hochwertige, objektive und verwertbare Bewertung erhalten, die vor Fehlentscheidungen schützt. Ein falscher Angebotspreis kann dazu führen, dass Ihre Immobilie unter Wert verkauft wird oder monatelang keinen Käufer findet, was letztlich teurer sein kann als das Gutachterhonorar. Die Neutralität des Gutachters stellt zudem sicher, dass das Ergebnis nicht durch Verkaufsinteressen beeinflusst ist.

Maklerbewertung vs. Gutachten – Unterschiede auf einen Blick

Hier ein Vergleich der wichtigsten Unterschiede zwischen Makler- und Gutachterbewertung:

AspektBewertung durch MaklerGutachten durch Sachverständigen
QualifikationGewerbeerlaubnis (§34c GewO), aber Makler ist kein geschützter Titel; Fachkenntnisse variieren.Spezielle Ausbildung und Zertifizierung (DIN EN ISO/IEC 17024); regelmäßige Weiterbildung.
ZielMarktwert als Richtwert für den Verkauf; Teil der Vermarktungsstrategie.Verkehrswert als objektiver Wert für rechtliche/amtliche Zwecke; ausführlicher Bericht.
KostenKostenlos bei Verkaufsauftrag (Provision nur im Erfolgsfall)Kostenpflichtig (ca. 0,5–1 % vom Wert)
ObjektivitätErgebnis kann von Eigeninteresse beeinflusst sein; Haftung meist ausgeschlossen.Unabhängig und neutral; Gutachter haftet für sein Wertgutachten.
VerwertbarkeitNicht gerichts­fest (nur privater Richtwert)Gerichts­fest und anerkannt (für Gerichte, Finanzamt etc.)

Brauche ich einen Gutachter oder reicht der Maklerpreis?

Ob Sie einen Gutachter beauftragen sollten oder die Maklerbewertung ausreicht, hängt vom Zweck ab. Für einen normalen Immobilienverkauf reicht meist eine Maklerbewertung aus. Holen Sie im Zweifel mehr als eine Maklermeinung ein, um einen Mittelwert zu erhalten.

In Sondersituationen kommen Sie allerdings nicht um einen zertifizierten Gutachter herum. Steht etwa eine Scheidung oder ein komplexer Erbfall an, bei dem der Immobilienwert für die Aufteilung oder das Finanzamt ermittelt werden muss, ist ein offizielles Gutachten die sicherste Grundlage. Gleiches gilt, wenn Sie den Wert für eine Gerichtsverhandlung brauchen oder einen Steuerbescheid (z. B. zur Erbschaftssteuer) anfechten möchten.

WISSEN KOMPAKT

Für den geplanten Verkauf ist eine kostenlose Maklerbewertung ein guter erster Schritt. Sobald jedoch Genauigkeit, Unparteilichkeit oder Rechtssicherheit gefragt sind, führt kein Weg am Gutachten vorbei. Ein vereidigter Sachverständiger liefert Ihnen ein belastbares Wertgutachten, auf das Sie sich im Ernstfall berufen können. Oft ist es besser, ein paar tausend Euro in eine objektive Immobilienbewertung zu investieren, als aufgrund einer ungenauen Schätzung einen größeren finanziellen Nachteil zu erleiden.

Bei gutachten.org leiten wir Ihre Anfrage an spezialisierte Sachverständige weiter, die eine zertifizierte Immobilienbewertung durchführen können!