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Die Standard-Arbeitshilfe ist zwar praktisch, wurde aber kritisiert, weil sie teils zugunsten des Fiskus ausfällt. Frühere Versionen setzten z.B. stark auf das Sachwertverfahren mit pauschalen Baukosten, was oft einen überhöhten Bodenwert und zu geringen Gebäudewert ergab – der Bundesfinanzhof hat diese einseitige Methode 1985 als unzulässig erklärt. Die seit 2021 aktualisierte Arbeitshilfe wählt nun zwar je nach Datenlage zwischen Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren, bleibt aber dennoch ein typisiertes Verfahren. Besondere Objektmerkmale (z.B. schlechtes Gebäude in Toplage oder umgekehrt) werden nicht individuell berücksichtigt. In der Praxis führt das oft dazu, dass der vom Tool berechnete Gebäudeanteil eher konservativ (eher niedrig) ausfällt. Kurz: Die Arbeitshilfe ist nicht neutral, sondern ein vom Finanzamt entwickeltes Schema – deswegen sehen viele Eigentümer darin eine systematische Schwäche, da meist der Steuerzahler “Geld verschenkt”.
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