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Gutachten.org
Seitenansicht eines Mehrfamilienhauses — Kaufpreisaufteilung durch Gutachten.org

Kaufpreisaufteilung
optimieren & Steuern sparen.

Viele Finanzamtschätzungen liegen zu niedrig. Ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung kann das ändern – und Ihre jährliche Steuerlast erheblich senken. Jetzt kostenlos prüfen lassen.

Zertifizierte Expertise
BDSF Mitglied
DIA Zert
DIN EN ISO/IEC 17024
REV – Recognised European Valuer
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Warum Kaufpreisaufteilung?

Warum eine
Kaufpreisaufteilung
sinnvoll ist.

AfA-Rechner
50 % Geb.50 % Grd.
Gebäudeanteil50 %
0 %100 %
Immobilienwert€ 500.000
€ 100.000€ 2.000.000
Jährliche AfA2 %
2 %8 %
2%AfA p.a.

× 50 Jahre

Ihr Vorteil€ 5.000

pro Jahr absetzbar

Gesamt: € 250.000

0%Keine AfA

nicht abschreibbar

Grundstück€ 250.000

steuerlich nicht absetzbar

Wert: € 250.000

Je höher der Gebäudeanteil, desto mehr sparen Sie – Jahr für Jahr.

* Lineare AfA (§ 7 EStG) · Variiert je nach Objekt, Lage, Baujahr · Keine Steuerberatung.

Bundesministerium der Finanzen
„Die Arbeitshilfe dient als typisiertes Verfahren zur eigenen Aufteilung bzw. Plausibilitätsprüfung."

Typisiert = pauschalisiert. Ein individuelles Gutachten kann Ihre steuerliche Basis nachweisbar verbessern.

Warum es wichtig ist
P01

Ungünstige Aufteilung kostet Sie bares Geld

Eine ungünstige Kaufpreisaufteilung senkt die abschreibungsfähige Gebäudequote – und damit Ihren jährlichen Steuervorteil dauerhaft.

P02

Die Arbeitshilfe des Finanzamts ist typisiert

Die offizielle Arbeitshilfe arbeitet mit pauschalen Werten und bildet individuelle Objekte nicht immer optimal ab.

P03

Ihr Einzelfall verdient eine individuelle Grundlage

Ein individuelles Gutachten schafft eine nachvollziehbare, objektbezogene Grundlage – anerkannt vom Finanzamt und vor Gericht.

Kostenlose Ersteinschätzung
Für wen lohnt es sich?

Für wen sich eine
Kaufpreisaufteilung lohnt.

Wenn Sie eine Immobilie vermieten oder kürzlich gekauft haben, lohnt sich eine Prüfung – in vielen Fällen lässt sich die jährliche Steuerbelastung dauerhaft senken.

Bei vermieteten Immobilien ist der Gebäudeanteil für die steuerliche Abschreibung relevant. Eine fundierte Kaufpreisaufteilung kann helfen, diesen Anteil nachvollziehbar und sachgerecht zu ermitteln.

In begehrten Lagen entfällt häufig ein größerer Teil des Kaufpreises auf den Grund und Boden. Da dieser steuerlich nicht abschreibbar ist, reduziert ein hoher Grundstücksanteil die AfA. Ein Gutachten kann prüfen, ob die angesetzte Aufteilung sachgerecht und nachvollziehbar ist.

Viele Kaufverträge enthalten bereits eine Aufteilung in Grund und Boden sowie Gebäude. Diese ist für die steuerliche Beurteilung jedoch nicht in jedem Fall maßgeblich. Ein Sachverständigengutachten kann die Aufteilung fachlich fundiert überprüfen und nachvollziehbar begründen.

Wenn das Finanzamt Ihre Kaufpreisaufteilung nicht übernimmt oder Nachweise anfordert, kann ein unabhängiges Sachverständigengutachten eine fachlich belastbare und nachvollziehbare Grundlage für die weitere Prüfung liefern.

Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu? Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihr Potenzial.

Kostenlose Ersteinschätzung
Liquiditäts-Rechner

Steuerersparnis durch
Kaufpreisaufteilung.

Je mehr des Kaufpreises auf das Gebäude entfällt, desto mehr können Sie jährlich abschreiben. Ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung kann diesen Anteil für Sie individuell und steuerlich optimal nachweisen.

Kaufpreis
Typisierte AufteilungSTANDARD · 40 %Mit GutachtenINDIVIDUELL · 65 %MEHR AfA+2.500 € / J.ERWERBERWERB
Gebäudeanteil (Gutachten)65 %
45 % Gebäude85 % Gebäude
Mehr AfA / Jahr+2.500
Mehr Gebäudeanteil125.000
Ihr Vorteil mit Gutachten+2.500 € / Jahr
*

Beispielrechnung mit linearer AfA von 2 % p. a. (§ 7 Abs. 4 EStG) und einem pauschalen Finanzamt-Standardansatz von 40 % Gebäudeanteil. Die tatsächliche Aufteilung und Steuerersparnis ist einzelfallabhängig und hängt von Objektart, Lage, Baujahr sowie der gutachterlich festgestellten Restnutzungsdauer ab. Keine Steuerberatung.

Der Ablauf

So läuft Ihre
Kaufpreisaufteilung
ab – in 3 Schritten.

Bei uns starten Sie mit einer kostenfreien Ersteinschätzung – ohne Verpflichtung, aber mit maximaler Transparenz. So wissen Sie von Anfang an, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt.

01
Kostenfrei

Unverbindliche Einschätzung

Unsere Sachverständigen prüfen vorab, ob die aktuelle Kaufpreisaufteilung Potenzial zur Optimierung bietet.

02
Datenbasiert

Detailprüfung durch Experten

Bei Beauftragung analysieren unsere Gutachter Ihre Unterlagen im Detail nach den aktuellen Wertermittlungsrichtlinien.

03
Rechtskonform

Ihr Nachweis für das Finanzamt

Sie erhalten ein fundiertes Gutachten, das die methodische Herleitung von Grund und Boden sowie Gebäude dokumentiert.

Gesetzliche GrundlageImmoWertV · ImmoWertV 2021
Zusammenspiel

KPT und RNDG im
Zusammenspiel.

Die Kaufpreisaufteilung bestimmt wie viel Sie abschreiben können. Das Restnutzungsdauergutachten definiert wie schnell. Zusammen ergibt sich die maximale AfA.

Gebäudeanteil

Kaufpreisaufteilung (KPT)

Bestimmt den Gebäudeanteil am Kaufpreis – nur dieser Anteil ist steuerlich absetzbar. Je höher, desto größer die AfA-Bemessungsgrundlage.

Nutzungsdauer

Restnutzungsdauer (RNDG)

Verkürzt die Abschreibungsdauer des Gebäudes. Statt 50 Jahren (2 % p.a.) wird die tatsächliche Restnutzungsdauer festgestellt – oft deutlich kürzer.

Kombination

Maximale Abschreibung

Kombiniert ergeben beide Gutachten die maximale AfA: höherer Gebäudeanteil × kürzere Nutzungsdauer = bestmögliche jährliche Steuerersparnis.

Komplett-Service

Aus einer Hand

Wir erstellen beide Gutachten aufeinander abgestimmt – methodisch konsistent und optimal für Ihre steuerliche Situation.

Ihr Immobilienexperte

Warum Gutachten.org?

Zertifizierte Sachverständige, bundesweite digitale Abwicklung und ein persönlicher Ansprechpartner – von der ersten Anfrage bis zur Gutachtenübergabe.

Zertifiziert

DIN EN ISO / IEC 17024

Unsere Sachverständigen sind durch mehrere DAkkS-akkreditierte Stellen zertifiziert.

Bundesweit

Digitale Abwicklung

Standortunabhängig – persönliche Betreuung und digitale Prozesse in ganz Deutschland.

Persönlich

Fester Ansprechpartner

Ein persönlicher Berater begleitet Sie vom Erstgespräch bis zur finalen Gutachtenübergabe.

Rechtskonform

ImmoWertV & § 194 BauGB

Alle Gutachten entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und normierten Bewertungsverfahren.

Unser Team
Kolja Czudnochowski, Geschäftsführung bei Gutachten.org

Kolja Czudnochowski

Geschäftsführung

Gerrit J. Kolweyh, Geschäftsführung bei Gutachten.org

Gerrit J. Kolweyh

Geschäftsführung

Felix Holfert, Zertifizierter Gutachter · DIN ISO/IEC 17024 bei Gutachten.org

Felix Holfert

Zertifizierter Gutachter · DIN ISO/IEC 17024

Nicholas Bethge, Dipl.-Jurist bei Gutachten.org

Nicholas Bethge

Dipl.-Jurist

Simon Mill, Kundenbetreuung bei Gutachten.org

Simon Mill

Kundenbetreuung

Information & Transparenz

Häufige Fragen.

Alles was Sie über die Kaufpreisaufteilung, Steuerersparnis und die Anerkennung durch das Finanzamt wissen müssen.

Grundlagen & Steuervorteile

Bei der Kaufpreisaufteilung wird der Gesamt-Kaufpreis einer Immobilie auf die Bestandteile Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits verteilt. Das ist erforderlich, weil man steuerliche Abschreibungen (AfA) nur für den Gebäudewert ansetzen darf – das Grundstück kann nicht abgeschrieben werden, da es sich nicht abnutzt. Ohne Kaufpreisaufteilung wüsste man nicht, welcher Anteil des Kaufpreises überhaupt abschreibungsfähig ist.

Wenn man vermutet, dass der Gebäudewertanteil eigentlich höher sein müsste als vom Finanzamt angesetzt, kann man ein Gutachten eines Immobiliensachverständigen vorlegen. Ein solches Gutachten ermittelt marktgerechte Boden- und Gebäudewerte und begründet diese ausführlich. Ein unabhängiges Gutachten führt oft zu einem höheren Gebäudewert, weil es die individuellen Merkmale berücksichtigt, anstatt nur schematisch zu rechnen.

Vor allem bei hochpreisigen Objekten und in Regionen mit teuren Grundstücken (z.B. Großstädte). Je höher der Anteil, der fälschlich als Bodenwert angesetzt würde, desto mehr Steuern stehen auf dem Spiel. Laut Erfahrungswert lohnt ein Gutachten umso mehr, je wertvoller das Gebäude ist oder je ungewöhnlicher die Umstände sind, da die Standard-Aufteilung des Finanzamts oft besonders ungenau ist.

Finanzamt & Rechtliches

Das Finanzamt ist verpflichtet, ein schlüssiges Gutachten in seine Entscheidung einzubeziehen. Gerichte haben klar gestellt, dass die Behörde externe Aufteilungsnachweise berücksichtigen muss und die interne Arbeitshilfe nicht das Maß aller Dinge ist. Ist das Gutachten plausibel und fachgerecht, wird es in aller Regel akzeptiert. Die Erfolgsquoten bei qualifizierter Erstellung liegen sehr hoch.

Enthält der Kaufvertrag bereits eine Aufschlüsselung, wird diese in der Regel vom Finanzamt übernommen – sofern sie realistisch erscheint. Ist sie jedoch unplausibel (z.B. extrem niedriger Bodenwert), kann das Finanzamt diese anzweifeln. Ein Sachverstängigengutachten schafft hier eine fachlich fundierte Grundlage, die über eine bloße vertragliche Vereinbarung hinausgeht.

Ja, innerhalb der Veranlagungsfrist (meist 4 Jahre) lässt sich die AfA-Berechnung noch anpassen. Man kann ein Gutachten nachreichen und beantragen, die Abschreibungen für die Zukunft entsprechend zu erhöhen. Bestandskräftige Bescheide der Vorjahre lassen sich jedoch meist nicht mehr rückwirkend ändern, daher empfiehlt es sich, die optimale Aufteilung direkt von Beginn an anzustreben.

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