
Kaufpreisaufteilung
optimieren & Steuern sparen.
Viele Finanzamtschätzungen liegen zu niedrig. Ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung kann das ändern – und Ihre jährliche Steuerlast erheblich senken. Jetzt kostenlos prüfen lassen.




Warum eine
Kaufpreisaufteilung
sinnvoll ist.
× 50 Jahre
Ihr Vorteil€ 5.000pro Jahr absetzbar
Gesamt: € 250.000
nicht abschreibbar
Grundstück€ 250.000steuerlich nicht absetzbar
Wert: € 250.000
Je höher der Gebäudeanteil, desto mehr sparen Sie – Jahr für Jahr.
* Lineare AfA (§ 7 EStG) · Variiert je nach Objekt, Lage, Baujahr · Keine Steuerberatung.
„Die Arbeitshilfe dient als typisiertes Verfahren zur eigenen Aufteilung bzw. Plausibilitätsprüfung."
Typisiert = pauschalisiert. Ein individuelles Gutachten kann Ihre steuerliche Basis nachweisbar verbessern.
Ungünstige Aufteilung kostet Sie bares Geld
Eine ungünstige Kaufpreisaufteilung senkt die abschreibungsfähige Gebäudequote – und damit Ihren jährlichen Steuervorteil dauerhaft.
Die Arbeitshilfe des Finanzamts ist typisiert
Die offizielle Arbeitshilfe arbeitet mit pauschalen Werten und bildet individuelle Objekte nicht immer optimal ab.
Ihr Einzelfall verdient eine individuelle Grundlage
Ein individuelles Gutachten schafft eine nachvollziehbare, objektbezogene Grundlage – anerkannt vom Finanzamt und vor Gericht.
Für wen sich eine
Kaufpreisaufteilung lohnt.
Wenn Sie eine Immobilie vermieten oder kürzlich gekauft haben, lohnt sich eine Prüfung – in vielen Fällen lässt sich die jährliche Steuerbelastung dauerhaft senken.
Bei vermieteten Immobilien ist der Gebäudeanteil für die steuerliche Abschreibung relevant. Eine fundierte Kaufpreisaufteilung kann helfen, diesen Anteil nachvollziehbar und sachgerecht zu ermitteln.
In begehrten Lagen entfällt häufig ein größerer Teil des Kaufpreises auf den Grund und Boden. Da dieser steuerlich nicht abschreibbar ist, reduziert ein hoher Grundstücksanteil die AfA. Ein Gutachten kann prüfen, ob die angesetzte Aufteilung sachgerecht und nachvollziehbar ist.
Viele Kaufverträge enthalten bereits eine Aufteilung in Grund und Boden sowie Gebäude. Diese ist für die steuerliche Beurteilung jedoch nicht in jedem Fall maßgeblich. Ein Sachverständigengutachten kann die Aufteilung fachlich fundiert überprüfen und nachvollziehbar begründen.
Wenn das Finanzamt Ihre Kaufpreisaufteilung nicht übernimmt oder Nachweise anfordert, kann ein unabhängiges Sachverständigengutachten eine fachlich belastbare und nachvollziehbare Grundlage für die weitere Prüfung liefern.
Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu? Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihr Potenzial.
Kostenlose ErsteinschätzungSteuerersparnis durch
Kaufpreisaufteilung.
Je mehr des Kaufpreises auf das Gebäude entfällt, desto mehr können Sie jährlich abschreiben. Ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung kann diesen Anteil für Sie individuell und steuerlich optimal nachweisen.
Beispielrechnung mit linearer AfA von 2 % p. a. (§ 7 Abs. 4 EStG) und einem pauschalen Finanzamt-Standardansatz von 40 % Gebäudeanteil. Die tatsächliche Aufteilung und Steuerersparnis ist einzelfallabhängig und hängt von Objektart, Lage, Baujahr sowie der gutachterlich festgestellten Restnutzungsdauer ab. Keine Steuerberatung.
So läuft Ihre
Kaufpreisaufteilung
ab – in 3 Schritten.
Bei uns starten Sie mit einer kostenfreien Ersteinschätzung – ohne Verpflichtung, aber mit maximaler Transparenz. So wissen Sie von Anfang an, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt.
Unverbindliche Einschätzung
Unsere Sachverständigen prüfen vorab, ob die aktuelle Kaufpreisaufteilung Potenzial zur Optimierung bietet.
Detailprüfung durch Experten
Bei Beauftragung analysieren unsere Gutachter Ihre Unterlagen im Detail nach den aktuellen Wertermittlungsrichtlinien.
Ihr Nachweis für das Finanzamt
Sie erhalten ein fundiertes Gutachten, das die methodische Herleitung von Grund und Boden sowie Gebäude dokumentiert.
KPT und RNDG im
Zusammenspiel.
Die Kaufpreisaufteilung bestimmt wie viel Sie abschreiben können. Das Restnutzungsdauergutachten definiert wie schnell. Zusammen ergibt sich die maximale AfA.
Kaufpreisaufteilung (KPT)
Bestimmt den Gebäudeanteil am Kaufpreis – nur dieser Anteil ist steuerlich absetzbar. Je höher, desto größer die AfA-Bemessungsgrundlage.
Restnutzungsdauer (RNDG)
Verkürzt die Abschreibungsdauer des Gebäudes. Statt 50 Jahren (2 % p.a.) wird die tatsächliche Restnutzungsdauer festgestellt – oft deutlich kürzer.
Maximale Abschreibung
Kombiniert ergeben beide Gutachten die maximale AfA: höherer Gebäudeanteil × kürzere Nutzungsdauer = bestmögliche jährliche Steuerersparnis.
Aus einer Hand
Wir erstellen beide Gutachten aufeinander abgestimmt – methodisch konsistent und optimal für Ihre steuerliche Situation.
Warum Gutachten.org?
Zertifizierte Sachverständige, bundesweite digitale Abwicklung und ein persönlicher Ansprechpartner – von der ersten Anfrage bis zur Gutachtenübergabe.
DIN EN ISO / IEC 17024
Unsere Sachverständigen sind durch mehrere DAkkS-akkreditierte Stellen zertifiziert.
Digitale Abwicklung
Standortunabhängig – persönliche Betreuung und digitale Prozesse in ganz Deutschland.
Fester Ansprechpartner
Ein persönlicher Berater begleitet Sie vom Erstgespräch bis zur finalen Gutachtenübergabe.
ImmoWertV & § 194 BauGB
Alle Gutachten entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und normierten Bewertungsverfahren.

Kolja Czudnochowski
Geschäftsführung

Gerrit J. Kolweyh
Geschäftsführung

Felix Holfert
Zertifizierter Gutachter · DIN ISO/IEC 17024

Nicholas Bethge
Dipl.-Jurist

Simon Mill
Kundenbetreuung
Häufige Fragen.
Alles was Sie über die Kaufpreisaufteilung, Steuerersparnis und die Anerkennung durch das Finanzamt wissen müssen.
Bei der Kaufpreisaufteilung wird der Gesamt-Kaufpreis einer Immobilie auf die Bestandteile Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits verteilt. Das ist erforderlich, weil man steuerliche Abschreibungen (AfA) nur für den Gebäudewert ansetzen darf – das Grundstück kann nicht abgeschrieben werden, da es sich nicht abnutzt. Ohne Kaufpreisaufteilung wüsste man nicht, welcher Anteil des Kaufpreises überhaupt abschreibungsfähig ist.
Wenn man vermutet, dass der Gebäudewertanteil eigentlich höher sein müsste als vom Finanzamt angesetzt, kann man ein Gutachten eines Immobiliensachverständigen vorlegen. Ein solches Gutachten ermittelt marktgerechte Boden- und Gebäudewerte und begründet diese ausführlich. Ein unabhängiges Gutachten führt oft zu einem höheren Gebäudewert, weil es die individuellen Merkmale berücksichtigt, anstatt nur schematisch zu rechnen.
Vor allem bei hochpreisigen Objekten und in Regionen mit teuren Grundstücken (z.B. Großstädte). Je höher der Anteil, der fälschlich als Bodenwert angesetzt würde, desto mehr Steuern stehen auf dem Spiel. Laut Erfahrungswert lohnt ein Gutachten umso mehr, je wertvoller das Gebäude ist oder je ungewöhnlicher die Umstände sind, da die Standard-Aufteilung des Finanzamts oft besonders ungenau ist.
Das Finanzamt ist verpflichtet, ein schlüssiges Gutachten in seine Entscheidung einzubeziehen. Gerichte haben klar gestellt, dass die Behörde externe Aufteilungsnachweise berücksichtigen muss und die interne Arbeitshilfe nicht das Maß aller Dinge ist. Ist das Gutachten plausibel und fachgerecht, wird es in aller Regel akzeptiert. Die Erfolgsquoten bei qualifizierter Erstellung liegen sehr hoch.
Enthält der Kaufvertrag bereits eine Aufschlüsselung, wird diese in der Regel vom Finanzamt übernommen – sofern sie realistisch erscheint. Ist sie jedoch unplausibel (z.B. extrem niedriger Bodenwert), kann das Finanzamt diese anzweifeln. Ein Sachverstängigengutachten schafft hier eine fachlich fundierte Grundlage, die über eine bloße vertragliche Vereinbarung hinausgeht.
Ja, innerhalb der Veranlagungsfrist (meist 4 Jahre) lässt sich die AfA-Berechnung noch anpassen. Man kann ein Gutachten nachreichen und beantragen, die Abschreibungen für die Zukunft entsprechend zu erhöhen. Bestandskräftige Bescheide der Vorjahre lassen sich jedoch meist nicht mehr rückwirkend ändern, daher empfiehlt es sich, die optimale Aufteilung direkt von Beginn an anzustreben.
Kaufpreisaufteilungoptimieren &Steuern sparen.
Viele Finanzamtschätzungen liegen zu niedrig.
Ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung kann das
ändern – und Ihre jährliche Steuerlast erheblich
senken. Jetzt kostenlos prüfen lassen.




